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Sonntag, 18. Juli 2010

Petition gegen Genitalverstümmelung beider Geschlechter eingereicht!

Die Genitalbeschneidung ist ein religiöses Ritual, welches vorwiegend zur jüdischen und moslemischen Tradition gehört. Konkret geht es darum, die Vorhaut der Geschlechtsteile eines Säuglings oder eines Kindes abzutrennen. Eine Genitalverstümmelung, mit der das verfassungsmässige Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt wird, dürfte theoretisch an handlungsunfähigen Personen nicht praktiziert werden. Gewisse Staaten scheinen jedoch religiöse Bräuche über die allgemeinen Menschenrechte zu stellen; Hier in Mitteleuropa werden unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit Kinder im urteilsunfähigen Alter beschnitten.

Dass die Mädchenbeschneidung international geächtet und im westlichen Kulturkreis strafrechtlich verfolgt wird, ist auf jeden Fall nachvollziehbar, jedoch ist es sehr doppelmoralisch, dass dies für die Jungs nicht gilt. Das nebenstehende Bild repräsentiert daher eine Verknüpfung der allgegenwärtig herrschenden Ideologien: Feminismus, verknüpft mit religiösem Fanatismus. Ideologisten mit Sympathien zu semitischen Religionen prägen hier einen Staat, indem sie rechtlich als "Religionsfreiheit" durchgehen lassen, was zentrale Menschenrechte verletzt.



Religionsfreiheit ist ein Grundrecht jeder Person. Aus diesem Grund darf grundsätzlich jeder Mensch seine Religion vollumfänglich ausüben mit allen dazugehörigen Ritualen. Im Rahmen der allgemeinen Vertragslehre braucht es jedoch für jede Handlung die sog. Handlungsfähigkeit. Handlungsfähigkeit im juristischen Sinne bedeutet, man muss urteilsfähig sein und das Mündigkeitsalter erreicht haben. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, dürfte man, genau so wie man keine Verträge mit grossen Folgen abschliessen kann, generell keine chirurgischen Eingriffe vornehmen lassen. Das demokratische Prinzip lautet: Denken, glauben und reden darf jeder- handeln dürfen Handlungsfähige.





Religöser Fundamentalismus: So beginnt er und so endet er:


Bilder:
erstes Bild: Jüdische Fundamentalisten beschneiden einen wehrlosen Säugling. Religiöse Erziehung kann für manche nicht früh genug beginnen.
zweites Bild: Ehrenmord an einer moslemischen Frau. So endet religiöser Fundamentalismus.


Ein längst überfälliger politischer Vorstoss:
Wer sich in letzter Zeit in Deutschland öfters mit der Politik befasst hat, dürfte eine erfreuliche Neuigkeit mitbekommen haben: Aktivisten der sog. "Webjungs" sind seit jüngster Zeit dran, beim Bundestag eine Petition einzureichen, die die Beschneidung von Jungs, sowie sie bei Mädchen schon lange verboten ist, ganz in der Zielharmonie der Gleichberechtigung, auch zu verbieten.

Noch ist die chance für einen realen Erfolg sehr klein, da in der BRD nach wie vor eine Allianz religiöser Fanatiker und FeministInnen eine erhebliche Machtposition besetzt. Dennoch ist es ein wichtiger Meilenstein: Das öffentliche Schweigen wurde gebrochen. Zumindest ist dieser Schritt ein Lichtblick für diejenigen, die z.B. in der Schweiz in einer Allianz der SD, der FPS und der SVP versuchten, ein bundesweites Schächt- und Beschneidungsverbot einzuführen, welches leider nicht zustande kam.



Trotz Allem werden wir uns früher oder später mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob uns die allgemeinen Grundrechte oder unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit gewisse religiöse Rituale wichtiger sind. (Wofür ich plädiere, dürfte beim Durchlesen des blogs ersichtlich sein).



Dass die folgende Petition erfolgreich sein wird, ist zum heutigen Zeitpunkt noch sehr fragwürdig, da die BRD noch stark von der rot- grünen Szene geprägt wird und diese ein solches Anliegen kaum umsetzen wird. Mit öffentlichen Diskussionen über dieses Thema setzen wir die Regierung jedoch unter Beschuss und versetzen die MachthaberInnen menschenrechtlich zunehmende in Erklärungsnot.


PETITION:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Mädchen und Knaben gleichermaßen vor der Verstümmelung ihrer Genitalien geschützt werden.

Begründung


Mit der Drucksache 867/09 wird eine Strafrechtsänderung vorgeschlagen, mit der klargestellt wird, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien eine Straftat darstellt. Vorgesehen ist auch eine Verfolgung im Ausland.

So richtig und wichtig diese Initiative ist, so falsch ist es, Knaben den Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit zu verweigern.

Die gegen Mädchen-Beschneidung in der genannten Drucksache genannten Gründe treffen auch auf auf Knaben-Beschneidung zu:

“Entsprechende Eingriffe können durch religiöse, medizinische oder andere Vorstellungen, mit denen sie begründet werden, nicht gerechtfertigtwerden. Sie stellen unabhängig von der Einwilligung der Betroffenen
strafwürdiges Unrecht dar; die „Einwilligung“ oder gar Veranlassung durchdie Sorgeberechtigten ist ein schwerwiegender Missbrauch des Sorgerechts.”


So wenig, wie die “milderen” Formen der weiblichen Beschneidung tolerierbar sind, so wenig ist es akzeptabel, die sexuellen und nicht-sexuellen Empfindungen des Mannes durch die dauernde Freilegung der Eichel
nachhaltig zu verändern, wenn er dem nicht wirksam zustimmt.

Auch bei der männlichen Beschneidung unter neuzeitlichen medizinischen Bedingungen können schwerste Komplikationen auftreten. Allein die Anzahl der Narkoseunfälle bei Beschneidungen von Babys in den USA wird auf mehrere hundert pro Jahr geschätzt. Weltweit werden aber Beschneidungen von Knaben mit primitivsten Werkzeugen und ohne Narkose vorgenommen, was nicht selten zu ernsten Schäden, Zeugungsunfähigkeit oder gar zum Tode führt. In Südafrika sterben beispielsweise jährlich etwa 100 Knaben infolge solcher Beschneidungen.

Beschneidung (weibliche wie männliche!) berührt die Religionsfreiheit. Gerade wer die Beschneidung als wichtiges religiöses Zeichen sieht, muss Kinder vor diesem irreversiblen Eingriff bewahren, um auch ihre negative Religionsfreiheit im späteren Erwachsenenleben zu sichern.
Menschenrechte sind unteilbar, das Gesetz muss geschlechtsneutral gestaltet werden!

Donnerstag, 12. November 2009

der feministische Sexismus

In der Bundesverfassung soll sichergestellt werden, dass kein Mensch aufgrund seines Geschlechts rechtlich benachteiligt wird. Wie sieht es aber mit der Realisierung damit aus?

Am 12. November findet der sog. Tochtertag statt, an dem Kinder (sofern sie nicht männlich sind) der 5. und 6. Klasse Einblick in die Berufswelt erhalten sollen. Eigentlich eine gute Idee, wenn sie nicht so sexistisch wäre: Die Sache hat nämlich den Haken, dass Jungs aufgrund ihres Geschlechtes von diesem Angebot kategorisch ausgeschlossen werden. Interessant ist, dass dieser Tag ausgerechnet von der schweizerischen Konferenz der "Gleich"stellungsbeauftragten ins Leben gerufen wurde. Darüber können viele Menschen in der Schweiz nur den Kopf schütteln. Anscheinend ist es gesellschaftlich anerkannt, dass Jungs von öffentlichen Förderprogrammen ausgeschlossen werden.


Verlierer des heutigen Schulsystems:

Fakt ist, dass statistisch gesehen die Jungs an schlechtere Schulen abgeschoben werden als Mädchen. Somit ist auch die Bildungschance männlicher Mitbürger im Schnitt geringer, was zu Spätfolgen im weiteren Bildungsverlauf führt. Im Vergleich zu Mädchen erreichen weniger Jungs die Hochschulreife auf staatlich finanziertem Weg, was für die Betroffenen zu enormen finanziellen Folgen führen kann, wenn sie die Bildungsmängel vor dem Eintritt in die Hochschule beheben müssen. Aus menschenrechtlicher Sicht ist es unzulässig, dass solche Zustände geduldet werden, denn nicht nur die Betroffenen würden von einer Förderung der Jungs im Bildungswesen profitieren.
untaugliche Verbesserungsmassnahmen

Einerseits werden Männer aufgefordert, sich öfters mit der Kindererziehung zu beschäftigen, was verständlich ist und durchaus Sinn macht. Wie will man aber die Forderung nach mehr männlichen Lehrkräften glaubhaft machen, wenn man die nötige Schulbildung dazu vernachlässigt? Scheinheilig werden Männer dazu "ermuntert", erzieherische Berufe auszuüben, jedoch stösst man dabei auf Sätze wie der Folgende: "Als männlicher Bewerber müssen sie einen Strafregisterauszug beilegen, erst dann wird ihre Bewerbung weitereleitet." (quelle: www .familienservice.ch).
Was soll ein junger Schulabgänger, der sich überlegt, einer pädagogischen Beschäftigung nachzugehen, davon halten? Männliche Bewerber werden durch solche Methoden kategorisch ins schlechte Licht gerückt und von der Ausübung eines pädagogischen Berufes faktisch ausgeschlossen. Andere Ansätze


Anstatt Menschen aufgrund ihres Geschlechts zu kriminalisieren, wäre es besser, man würde das Gegenteil davon tun. Durch Förderung in der Schulbildung, Motivation zur Zusammenarbeit und durch ein kooperativeres Verhalten hätten auch männliche Personen eine bessere Zukunft. Beruflicher Erfolg, Bildung und bessere Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung sind wesentliche Voraussetzungen für ein gesundes Selbstvertrauen. Nur dadurch ist es allen möglich, sich aktiver am sozialen Leben zu beteiligen.

Umerziehung in den letzten Jahrzehnten?

Zu beobachtende Tatsache ist, dass an Stelle von selbstbewussten, aufrichtigen und intelligenten Jungs mit Zukunftsperspektive immer mehr die Sorte der verweichlichten ja- Sagern und schwachsinnigen Gestalten die Gesellschaft prägen. Nur so lässt sich die Willenlosigkeit und die Massenverblödung der links- konservativen Allianz langfristig erhalten.

Für ein freies Volk müsste jedoch eine andere Art Menschen gefördert werden. Menschen, die gegen den Strom schwimmen und für ihre Rechte einstehen können. Leute mit eigenem Willen und der richtigen Einstellung, sich durchzusetzen, auch dann, wenn es nicht im Trend liegt. Das beginnt bereits bei der Erziehung: Ein Kind braucht neben der Mutter keine zweite Zusatzmutter, sondern einen normalen Vater, der die Entwicklung und das Selbstvertrauen fördert damit es zum selbstständigen Menschen heranwachen kann. Feminismus ist eine Krankheit, die das ganze Volk bedroht. Dieser Sachverhalt lässt sich nicht am Geschlecht politischer Exponenten ermitteln, sondern es ist die Aufgabe des Volkes, diese Krankheit auszumisten.