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Dienstag, 23. November 2010

Steuer"gerechtigkeits"initiative: Leben wird teuer!

In dieser Abstimmungsvorlage geht es darum, für alle Kantone der Schweiz einen Mindeststeuersatz für private Vermögen und Einkommen einzuführen. Jahreseinkommen, welches CHF 250´000.-- übersteigt soll mit 22%, Vermögen über CHF 2´000´000.-- mit 0.5% Steuern bestraft werden. Dies ganz ungeachtet woher das Einkommen oder Vermögen stammt. Ein ehrlicher Bürger, der mit seinem Vermögen und Risiko sein Geschäft aufgebaut hat und nun auf entsprechende Einnahmen angewiesen ist, soll auf diese Art finanziell ruiniert und regelrecht aus der Schweiz vertrieben werden.
Die Initiative, die von manchen SP- nahen Politikern als fair dargestellt wird, entpuppt sich in Wirklichkeit als totale Enteignungsmassnahme, womit der Staat praktisch das gesamte Volksvermögen zu besitzen versucht. Selbstständige Geschäftstätigkeit, privates Vermögen sparen und sich wirtschaftlich entwickeln wird durch eine solche Massnahme so gut wie unmöglich, da fast jeder vierte Franken, den man verdient, an den Staat abgetreten werden muss. Sollen wir zulassen, dass Neid und Missgunst gegen besser Verdienende uns alle in den finanziellen Ruin treibt?

Die Schweiz ist kein typisches Rohstoffland, in dem das Volk auf Ölquellen sitzt und mit geringstem Aufwand einen grossen Gewinn abschöpfen kann. Das Volkswirtschaft baut auf die Industrie und den Handel. Durch technologische Fortschritte und zunehmender Globalisierung ist man in diesen Wirtschaftssektoren ständig auf Innovation und Investitionen angewiesen, während durch wachsender Konkurrenzdruck die Gewinnmargen tendentiell abnehmen. Ein Unternehmen aufzubauen, sei es ein Produktionsbetrieb oder eine Handelsfirma, beansprucht eine enorme Summe Investitionen (Vermögenswerte), dem oft nur ein jährlicher Nettoerlös im einstelligen Prozentbereich gegenüber steht.


Als Beispiel betrachte man einen Liegenschaftsverwalter, der in Zürichs Centrum eine Wohnanlage mit 100 Wohnungen im Gesamtwert von 20 mio. Franken erworben hat, davon die Hälfte selbst bezahlt und die andere Hälfte als Hypothek bei der Bank zu verzinsen hat. Von einer günstig vermieteten Wohnung ist ein monatlicher Nettoerlös von rund 200.-- zu erwarten. Dies ergibt in diesem Fall einen jährlichen Nettoverdienst von 240´000.--. Gemessen an der Investition von 10´000´000.-- beträgt die Gewinnmarge 2.4% des investierten Vermögens, also etwa so hoch wie der Zinssatz eines Jugendsparkontos. Angenommen, diese Steuererhöhung würde in Kraft treten, müsste der Vermieter für die investierten Fr. 10 mio. alles, was 2 mio. übersteigt, in diesem Fall 8 mio.- mit 0.5% versteuern, was Fr. 40´000.-- beträgt. Damit reduziert sich sein Nettogewinn auf 2% der investierten Geldsumme. Er müsste seine Wohnanlage 50 Jahre lang, ohne weitere Investitionen tätigen zu müssen, zum selben Preis vermieten, damit sich das Geschäft lohnt. Schwankende Nebenkosten müssten vollumfänglich auf den Mieter abgewälzt werden, da der Vermieter über keinerlei finanziellen Reserven verfügt. Kurz gesagt: Wird der millionenschwere Vermieter bestraft, verteuert sich auch die Studentenwohnung.

Diese Initiative hat das Ziel, die Privatwirtschaft nachhaltig zu zerstören, um die Volkswirtschaft in eine marxistische Form zu bringen. Heuchlerische Politiker, die sich selbst, vom Steuerzahler finanziert, mehrere 100´000.-- Franken Jahresgehalt gutschreiben, schüren einen regelrechten Neid auf alles, was in der Privatwirtschaft mehr finanziellen Erfolg hat als sie selbst. Sollte man in der Diskussion um Gerechtigkeit nicht zuerst einmal die Honorare der Politiker unter die Lupe nehmen? Es ist Zeit, dass wir uns nicht mehr länger von dieser Heuchlerbande manipulieren lassen, was wir mit einem Nein an der Urne verdeutlichen werden.

Donnerstag, 12. November 2009

Volksabstimmug 29Nov09: Luftverkehrsinitiative

Grundsatz: Geld aus dem Luftverkehr wieder zurück in die Luftfahrt

Am 29. November 2009 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Schaffung einer Spezialfinanzierung Luftverkehr ab. Mit der Änderung der Bundesverfassung wollen Bundesrat und Parlament die Voraussetzung schaffen, dass jener Teil der Erträge aus der Kerosinbesteuerung, der heute dem Strassenverkehr zugute kommt, künftig für die Luftfahrt verwendet werden kann.

Das Verursacherprinzip- ein wirtschaftlich zu rechtfertigendes Modell wird mit dieser Initiative angestrebt. Grundsätzlich wird es die Volkswirtschaft nicht gross ändern, ob das Geld, welches sowieso ausgegeben wird, direkt von den Luftfahrt- Erträgen stammt, oder ob es durch andere Abgaben eingezogen wird.

Befürworter der Initiative argumentieren mit den nötigen Investitionen zu Gunsten der Sicherheit gegen Terroranschläge und Unfälle. Dass solche lächerliche Argumente wieder einmal missbraucht werden, um diesen Sicherheitswahn weiter auszubauen, woraus letztendlich wieder aufs Neue eine Preiserhöhung der Luftfahrt erfolgt, dürfte jedem bewusst sein. Gewisse Sicherheitsmassnahmen sind in letzter Zeit schon dermassen übertrieben, dass sie schon fast nicht mehr ernst genommen werden und ihre Wirkung bald verlieren. Daher wären weitere Geldströme in diese Richtung eine fehlinvestition, Geld, das für sinnvollrer Zwecke verwendet werden könnte.

Andererseits muss man auch sehen, dass diese Entwicklung so oder so durchgezogen wird. "Sicherheitsmassnahmen", welche schlussendlich doch nur auf den Ausbau des Ueberwachungsstaates zielen, werden ob mit oder ohne Annahme dieser Initiative ausgebaut, am Schluss zahlt doch der Bürger, sei es durch Kerosinzuschläge via Ticketpreis oder mit den direkten Bundessteuern.

Grundsätzlich ist ein Staat und dessen Geldfluss für den Durchschnittsbürger übersichtlicher und besser zu kontrollieren, wenn Gelder möglichst direkt von dort kommen, wo sie auch wieder eingesetzt werden. Je weniger "Umweg" das Geld macht, desto besser kann der Geldfluss beobachtet werden und die Regierung kann es weniger gut unterschlagen. Kerosinpreise werden durch diese Initiative nicht beeinträchtigt, nur die Tatsache, dass diese Erträge dann in den Luftverkehr zurückfliessen.

Auch wenn mit der Annahme der Initiative die Hoffnung auf eine baldige Abschaffung der Kerosinbesteuerung definitiv begraben ist, ist die Initiative gar nicht so verwerflich. Durch eine allfällige Ablehnung der Initiative würden die Kerosinsteuern auch nicht gesenkt, dagegen hätte der schweizerische Herr Verkehrsminister zu viele Argumente.

Fazit:
Mit der Annahme der Initiative bleibt das Geld etwa dort, wo es herkommt und wenn man danach die Unkosten des Luftfahrtbetriebes senken könnte, hätten wir auch bald eine Senkung der Kerosinpreise. Das Luftfahrtgewerbe hätte also durch diese Verfassungsänderung ein Mittel in der Hand, eine Preissenkung zu bewirken, was für ein JA der Initiative spricht.