Posts mit dem Label Enteignung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Enteignung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 23. November 2010

Steuer"gerechtigkeits"initiative: Leben wird teuer!

In dieser Abstimmungsvorlage geht es darum, für alle Kantone der Schweiz einen Mindeststeuersatz für private Vermögen und Einkommen einzuführen. Jahreseinkommen, welches CHF 250´000.-- übersteigt soll mit 22%, Vermögen über CHF 2´000´000.-- mit 0.5% Steuern bestraft werden. Dies ganz ungeachtet woher das Einkommen oder Vermögen stammt. Ein ehrlicher Bürger, der mit seinem Vermögen und Risiko sein Geschäft aufgebaut hat und nun auf entsprechende Einnahmen angewiesen ist, soll auf diese Art finanziell ruiniert und regelrecht aus der Schweiz vertrieben werden.
Die Initiative, die von manchen SP- nahen Politikern als fair dargestellt wird, entpuppt sich in Wirklichkeit als totale Enteignungsmassnahme, womit der Staat praktisch das gesamte Volksvermögen zu besitzen versucht. Selbstständige Geschäftstätigkeit, privates Vermögen sparen und sich wirtschaftlich entwickeln wird durch eine solche Massnahme so gut wie unmöglich, da fast jeder vierte Franken, den man verdient, an den Staat abgetreten werden muss. Sollen wir zulassen, dass Neid und Missgunst gegen besser Verdienende uns alle in den finanziellen Ruin treibt?

Die Schweiz ist kein typisches Rohstoffland, in dem das Volk auf Ölquellen sitzt und mit geringstem Aufwand einen grossen Gewinn abschöpfen kann. Das Volkswirtschaft baut auf die Industrie und den Handel. Durch technologische Fortschritte und zunehmender Globalisierung ist man in diesen Wirtschaftssektoren ständig auf Innovation und Investitionen angewiesen, während durch wachsender Konkurrenzdruck die Gewinnmargen tendentiell abnehmen. Ein Unternehmen aufzubauen, sei es ein Produktionsbetrieb oder eine Handelsfirma, beansprucht eine enorme Summe Investitionen (Vermögenswerte), dem oft nur ein jährlicher Nettoerlös im einstelligen Prozentbereich gegenüber steht.


Als Beispiel betrachte man einen Liegenschaftsverwalter, der in Zürichs Centrum eine Wohnanlage mit 100 Wohnungen im Gesamtwert von 20 mio. Franken erworben hat, davon die Hälfte selbst bezahlt und die andere Hälfte als Hypothek bei der Bank zu verzinsen hat. Von einer günstig vermieteten Wohnung ist ein monatlicher Nettoerlös von rund 200.-- zu erwarten. Dies ergibt in diesem Fall einen jährlichen Nettoverdienst von 240´000.--. Gemessen an der Investition von 10´000´000.-- beträgt die Gewinnmarge 2.4% des investierten Vermögens, also etwa so hoch wie der Zinssatz eines Jugendsparkontos. Angenommen, diese Steuererhöhung würde in Kraft treten, müsste der Vermieter für die investierten Fr. 10 mio. alles, was 2 mio. übersteigt, in diesem Fall 8 mio.- mit 0.5% versteuern, was Fr. 40´000.-- beträgt. Damit reduziert sich sein Nettogewinn auf 2% der investierten Geldsumme. Er müsste seine Wohnanlage 50 Jahre lang, ohne weitere Investitionen tätigen zu müssen, zum selben Preis vermieten, damit sich das Geschäft lohnt. Schwankende Nebenkosten müssten vollumfänglich auf den Mieter abgewälzt werden, da der Vermieter über keinerlei finanziellen Reserven verfügt. Kurz gesagt: Wird der millionenschwere Vermieter bestraft, verteuert sich auch die Studentenwohnung.

Diese Initiative hat das Ziel, die Privatwirtschaft nachhaltig zu zerstören, um die Volkswirtschaft in eine marxistische Form zu bringen. Heuchlerische Politiker, die sich selbst, vom Steuerzahler finanziert, mehrere 100´000.-- Franken Jahresgehalt gutschreiben, schüren einen regelrechten Neid auf alles, was in der Privatwirtschaft mehr finanziellen Erfolg hat als sie selbst. Sollte man in der Diskussion um Gerechtigkeit nicht zuerst einmal die Honorare der Politiker unter die Lupe nehmen? Es ist Zeit, dass wir uns nicht mehr länger von dieser Heuchlerbande manipulieren lassen, was wir mit einem Nein an der Urne verdeutlichen werden.

Donnerstag, 5. August 2010

Initiative "Schutz vor Waffengewalt"

Am 13. Februar 2011 wird es zur eidgenössischen Volksabstimmung über das Waffenrecht kommen. Durch diese linksfaschistische Initiative der rot-grünen Szene wird versucht, die Bürger mit noch strengeren Waffengesetzen weiter zu entmündigen!

Die Vorlage:

Konkret geht es darum, das schweizerische Waffenrecht zusätzlich zu den vorhandenen Gesetzen noch weiter zu verschärfen, ganz nach dem Motto "alle Menschen sind potentielle Gewalttäter". Jedem Bürger soll rechtlich erschwert werden, Schusswaffen privat zu erwerben. Durch solche rechtliche Schikanen lässt sich die Gesellschaft auf ein mittelalterliches Niveau hinunter; mündige und unvorbestrafte Personen werden zunehmend bevormundet und in ein kriminelles Licht gestellt. Um Missverständnisse zu vermeiden: In der Waffeninitiative geht es nicht etwa um (ohnehin verbotene) Massenvernichtungswaffen, sondern um ganz normale Ordonanzwaffen wie Pistolen oder Gewehre, die zum Sport und zur blossen Selbstverteidigung (Notwehr und Notwehrhilfe) dienen.


Die wesentlichen Punkte:

1) Über Erwerb, Besitz, das Tragen, den Gebrauch sowie das Überlassen von Waffen, Waffenzubehör und Munition soll nicht mehr der Mensch selbst entscheiden, sondern der Zentralstaat

2) Wer Feuerwaffen und Munition erwerben, besitzen, tragen, gebrauchen oder überlassen will, muss den Bedarf dafür nachweisen. Die Polizei kriegt somit eine Funktion einer Art "Stasi", die befugt ist, Anforderungen und die Einzelheiten zu prüfen für:
a. Berufe, bei denen sich der Bedarf aus der Aufgabe ergibt;
b. den gewerbsmässigen Handel mit Waffen;
c. das Sportschützenwesen;
d. die Jagd;
e. das Sammeln von Waffen.

3) Als "gefährlich" betrachtete Waffen, z.B. Seriefeuerwaffen und Vorderschaftrepetierflinten (Pump Action), dürfen nicht zu privaten Zwecken erworben und besessen werden.

4) Jeder Angehörige der Armee ist ein Mörder. Ausserhalb des Militärdienstes werden deshalb die persönlichen Feuerwaffen in staatlich kontrollierte Räume verwahrt. Dienstleistenden dürfen beim Ausscheiden aus der Armee keine Schusswaffen überlassen werden. So kriegt die Regierung die Kontrolle über das Privatleben der Menschen.

5) Der Bund führt ein Register für Feuerwaffen. So kann die staatliche Autorität zwecks politischer und ethnischer Säuberung alle verteidigungs- und widerstandsfähigen Dissidenten effizient erkennen und gezielt ausschalten. So funktioniert ein Genozid.

6) Er unterstützt die Kantone bei Aktionen zum Einsammeln von Feuerwaffen. Nur wenn möglichst wenige Bürger eine eigene Waffe besitzen, funktioniert die Unterdrückungspolitik.

7) Er setzt sich auf internationaler Ebene dafür ein, Diktaturen zu fördern. Dazu muss die Verfügbarkeit von kleinen und leichten Waffen eingeschränkt werden, damit kein Mensch der Welt frei entscheiden kann, was er in seinem Privatleben tut, was er besitzt und ob er überhaupt noch das Recht auf ein eigenes Leben hat.

Mit dieser Initiative zeigen die SP und die Grünen ihren wahren Charakter. Ihr Prinzip steht ganz nach dem Motto: Entsinnen, entwaffnen, entrechten. Die SP hat in ihrem Parteiprogramm 1920 offiziell die "Diktatur des Proletariats" gefordert, heute erfüllen solche Initiativen dieses Ziel.

Folgen eines solchen Gesetzes:

Ein totales Herrschaftsrecht für Behörden und Gewalttäter entsteht: Das Volk wird durch das eingeschränkte Waffenrecht sämtlichem Gewaltverbrechen sowie behördlicher Willkür wehrlos ausgesetzt. Kriminelle, die problemlos an illegale Waffen kommen, teilen sich mit dem Staat das Machtmonopol über den durchschnittlichen Staatsbürger. Das gesamte Volk wird zum Freiwild für jeden Gewaltverbrecher und deshalb zunehmend auf Polizeischutz angewiesen sein, womit schliesslich ein absolutistischer Polizeistaat entsteht.

Alle Menschen, unabhängig der sozialen Schicht, des Alters, des Geschlechts, der Weltanschauung oder der Herkunft degradieren durch gesetzliche Entwaffnungsmassnahmen zum verantwortungslosen Untertanen des Systems. Volksaufstände werden massiv erschwert, wenn das einfache Bürgertum unterrüstet ist. Die Volksentwaffnung hat sich daher schon immer als bedeutender Schritt für den Aufbau einer Diktatur erwiesen.

Das Argument, man könne durch Entwaffnung Suizide verhindern, ist falsch. Die Suizidzunahme hat nichts mit der Anzahl privater Schusswaffen im Haushalt zu tun, sondern mit gesellschaftlichen Veränderungen. Wesentliche Rollen dabei spielen Bewältigungsprobleme persönlicher Schicksale sowie die Enttabuisierung des Themas. Statistisch gesehen haben Suizide zugenommen trotz proportionaler Abnahme privater Schusswaffen. Hat ein Selbstmörder keine Waffe zur Verfügung, springt er vor einen Zug oder den Kirchenturm hinunter. Die einzige sinnvolle Massnahme gegen Suizid ist die Verbesserung der allgemeinen Lebensumstände.

Nebenbei bemerkt: Wie scheinheilig die Diskussion um die jährlichen 400 Suizidfälle ist, lässt sich verdeutlichen, wenn man dieser Zahl die 10'000 Abtreibungen pro Jahr gegenüberstellt. Meistens werden dabei gesunde Kinder geopfert, z.B. bloss weil es ein Mädchen wird.

Die lächerlichen Argumente der Linken sind in allen Punkten unhaltbar. Die Bevormundung des Bürgers ist weder eine Ursachenbekämpfung von Suiziden, noch schützt es vor Waffengewalt, da mit solchen Gesetzen nur die friedlichen Waffenbesitzer getroffen werden.

Fragen an alle:

Wollt ihr eure letzten Freiheiten an diesen Staat opfern? Wollt ihr wirklich in einem Staat leben, in dem die Privatsphäre dermassen eingeschränkt ist? Habt ihr Lust auf Bevormundung? Könnt ihr euren Kindern gegenüber solche Freiheitseinschränkungen verantworten? Zählen heuchlerische Politikerworte in den Medien mehr als persönliche Grundrechte?

Wer mindestens eine Frage mit einem Nein beantwortet, sollte sich grundsätzlich für eine Veränderung einsetzen. Ein Nein an der Urne wäre ein starkes Symbol des Volkes für den Willen der Freiheit und des verantwortungsbewussten Denkens.


Bild: Stammt von amerikanischen Bürgerrechtlern. In der Schweiz könnten wir bald schlimmer dran sein, weil nach einem Ja zur Initiative hätten wir im Waffenrecht sogar strengere Zustände als es sie in der Hitler- Diktatur gab. Wir brauchen aber keine Diktatur, sondern einen liberalen Staat, in dem sich eine freie Gesellschaft entwickeln kann.

In der Schweiz gibt es heute sehr strenge Waffengesetze, die vor Missbrauch schützen, jedoch ist die Privatsphäre der Bürger gewährleistet. Die Initiative "Schutz vor Waffengewalt" schränkt Grundfreiheiten ein, ohne dass ein zusätzlicher Schutz vor Waffenmissbrauch entsteht. Sie ist deshalb als menschenrechtswidriges diktatorisches Instrument abzulehnen.

wichtige Informationsseite zum Thema:

http://www.waffenrecht.webs.com/

Mittwoch, 10. Februar 2010

1:12- Initiative der Juso: stalinisten spielen "Demokratie"

Zur Zeit sammelt die Juso (eine linksradikale Splittergruppe der SP) Unterschriften für eine schweizerische Volksinitiative, mit der die freie Marktwirtschaft in Frage gestellt werden soll. Das Ziel der Initianten ist es, allgemeine verhältnissmässige Vorschriften über die Lohnhöhen gesetzlich festzulegen. Konkret sollte demnach niemand mehr als das 12-fache dessen verdienen können, was der am niedrigsten entlöhnte Mitarbeiter verdient. Natürlich wird dieses Vorhaben nicht als generelle Wirtschaftsbevormundung, sondern als Akt der sozialen Gerechtigkeit präsentiert.

Dass ein solcher politischer Vorstoss im Endeffekt keine Aufbesserung der Wohlfahrt zu Gunsten der Armen bewirkt, dürfte ziemlich jedem klar sein, der diese Enteignungspläne durchblickt hat. Wie viele Privatunternehmen könnten eine solche Politik überleben?

Ein wesentlicher Teil der schweizerischen Volkswirtschaft besteht aus privaten Unternehmen. Diese, in der Regel nicht von der öffentlichen Hand gestützten Wirtschaftssubjekte müssen von ihrer Natur her selbst finanziert werden und sind auf Einnahmen angewiesen. Ein andauernden Kampf gegen die Behörden, hohe Investitionen für die Weiterentwicklung und Sicherheit, Sozialausgaben, Ueberbrückung von Wirtschaftskrisen, etc. kosten dem Arbeitgeber eine Menge Geld. Geld, welches letztendlich von den Arbeitgebern, bzw. den Managern des Unternehmens investiert werden muss, muss auch irgendwo eingenommen werden. Die generelle Kriminalisierung aller Gutverdiener zeugt daher von Unserieusität, Unsachlichkeit und Mangel an Verständnis der geschäftsführenden Tätigkeit. Man stelle sich einmal folgendes Beispiel vor:

Eine junge Person ohne grosses Vermögen wagt den mutigen Schritt in die wirtschaftliche Selbstständigkeit. In einem Staat, der geprägt ist von Zensur, Einschränkung der Meinungsäusserungs- und Wissenschaftsfreiheiten (z.B. die Schweiz, BRD), hat man je nach Art des Unternehmens nicht immer die besten Voraussetzungen. Ein teurer und mühsamer Krieg gegen die Behörden (z.B. willkürliche Verweigerung nötiger Bewilligungen, Lizenzpflichten) ist erst der Anfang des ganzen. Nach der Aufnahme teurer Kredite trägt man ein gewisses Risiko bevor man in der Regel mit der eigentlichen Geschäftstätigkeit beginnen kann. Später im Geschäftsalltag ist man einem harten Konkurrenzkampf ausgesetzt und muss ständig neue Anforderungen für die Kunden erfüllen. So werden Arbeitsplätze geschaffen und der Lebensstandard in der Region steigt. Unter diesen Umständen braucht ein Arbeitgeber ausreichend hohe Einnahmen. Er muss, um langfristig die wirtschaftliche Existenz erhalten zu können, einmal eine ordentliche Summe einkassieren können, ohne dass er seinem Angestellten beliebig hohen Lohn auszahlen kann. Diese unternehmerische Freiheit ist überlebenswichtig für die Privatwirtschaft und jeder könnte einmal in die Situation kommen, in der auch er froh um eine diesbezügliche Nicht- Bevormundung sein wird. Eine Bevormundung der Privatunternehmen, die nicht mit staatlichen Mitteln getragen wird, käme daher einer Enteignung gleich.

Ein anderes Thema sind die staatlichen Unternehmen. Ob Beamte oder Firmen mit Monopolstellung, spielt eigentlich keine Rolle. Was von der öffentlichen Hand finanziert wird- die Manager also kein eigenes Risiko aufnehmen und Geld investieren müssen- soll auch den Richtlinien des öffentlichen Rechtes unterstehen. Es kann nicht sein, dass sich hohe Staatsbeamte und Chefs von service-public- Unternehmen an Steuergeldern bereichern und andere Billiglohnarbeiter können die Drecksarbeit machen. Die Grundlage, dass jeder Mensch gleichwertig ist, sollte eigentlich ausreichen, dass alle im öffentlichen Dienst tätigen Personen nach körperlichen Arbeit und Zeit ausgerechnet gleich hoch entschädigt werden sollten, egal ob Bundesrat oder einfacher Arbeiter. Daher wäre es auch unverständlich, wenn man die Löhne der hohen Beamten auf das 12-Fache setzt, bzw. dermassen überheblich belässt, wie sie sind.

Rechte Politiker verschiedener Parteien fordern schon lange eine Kürzung der hohen Beamtenlöhne wie z.B. die der Bundesräte, Regierungsräte und Nationalräte, aber wer kämpft am energischsten dagegen an? - Diejenigen, die offensichtlich den 12-fachen Lohn jeder führenden Person fordern und dabei gleichzeitig die Enteignung der Privatunternehmen propagieren. Einen privatunternehmerfreien Staat mit einer festen Hierarchie, in welcher machthabende Führungspersonen 12-Mal mehr verdienen als ihre Untertanen... Viel mehr scheint in einem kranken Hirn eines Linken nicht vorzugehen.

Parole: Nein!

Keine Unterschriftenformulare unterschreiben, auch nicht mit falschem Name und Adresse, da diese von der Bundeskanzlei oft nur stichprobenmässig kontrolliert werden!