Freitag, 14. Mai 2010

Burkaverbot: Sinn und Zweck von Bekleidungsvorschriften?

Im Sinne des Zeitgeistes stellen National- und Ständeräte aus dem Kanton Aargau einen Vorstoss "gegen die Islamisierung der Schweiz" zur Debatte: Ein Verbot, die Burka zu tragen. Wenige Jahre nach der dänischen Karikatur- Geschichte und dem schweizer Minarettbauverbot steht wieder eine Diskussion vor der Tür, die kaum zu umgehen ist.

Die Burka ist eine Gesichtsbedeckung für Frauen und gilt hauptsächlich im saudiarabischen Raum als Symbol für die Treue zum islamischen Glauben. Für westliche Kulturen mag diese Gesichtsbedeckung sehr befremdend wirken. Der eine sieht in einer Burka eine Unterdrückungsmassnahme der islamischen Frauen, für andere verbildlicht es die vermummte islamische Terroristin. Wie wäre es, solche Vorurteile wegzulassen und auf den Grundsatz zu bauen, jeder Mensch soll sich so bekleiden, wie er will? Manchen fällt dieser Gedanken schwer, da diese Toleranz kaum auf Gegenseitigkeit beruhen würde. Solche Pro und Contra heizen schon im Vorfeld emotionale Diskussionen ein.


Was man allgemein vom Islam hält, ist das eine Thema, wie man dies in Volksinitiativen packt, das andere. Bevor man die Schuld am Untergang der abendländischen Kultur dem Islam zuschiebt, stellt sich die Frage, ob nicht andere Kräfte dabei eine wesentlich grössere Rolle spielen. Wer hat in der Schweiz die Meinungsfreiheit eingeschränkt? Wer will das öffentliche Tragen germanischer Symbole per Strafgesetz verbieten lassen? Der Islam war´s jedenfall nicht. Zuschauen, wie die Roten eine Diktatur verwirklichen und gleichzeitig die Schuld auf den Sündenbock Islam schieben ist der grösste Fehler der heutigen Zeit.

Verbote irgendwelcher Symbole lösen keine Probleme, sondern fördern nur die diktatorische Ideologie der Linken. Wenn wir unsere ursprünglichen Freiheiten wieder wieder wollen, müssen wir genau so für die Freiheit anderer Völker eintreten. Der Grundsatz einer neutralen und unabhängigen Schweiz sollte sein: Jeder Mensch darf in jeder Form das veräussern, was er will und niemand darf ihm in diesem Grundprinzip gesetzliche Schranken setzen.







Prinzip der freien Demokratie:
Jeder soll sich so bekleiden können, wie es ihm am bessten gefällt. Ob jemand eine Burka trägt oder ob sich jemand exhibitionistisch verhält, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Was zählt ist einzig und allein der freie Wille. Aus diesem Aspekt hat niemand einen Anlass die Kleiderordnung seiner Mitmenschen zu bestimmen.

Die Schweiz als Immigrationsland wird kaum darum herumkommen, solche ethische Fragen angehen zu müssen. Klar wird es höchste Zeit, dass sich die Menschen endlich trauen, ihre persönliche Ablehnung dieser Wüstenreligionen und deren Vertretern auszusprechen, dies sollte aber nicht in Form von Symbolverboten geschehen. Wir müssen unsere Freiheit erkämpfen, nicht die Freiheit anderer bekämpfen!

Donnerstag, 15. April 2010

Pädophilenhysterie als Verschleierung von Kinderschändereien?

Ein Aufschrei ging neulich durch Hollands Medien, als die PNVD (Partei für Nächstenliebe, Freiheit und Unterschiedlichkeit) gegründet wurde. Diese setzt sich für die Legalisierung von Kindererotik sowie eine Herabsetzung des Schutzalters von 14 auf 12 Jahre ein und wird daher als "Pädophilen-Partei" betitelt. Viel Wirbel um nichts? Oder steckt mehr dahinter?

Nebenbei: Das Fremdwort "Pädophil" besteht aus den zwei griechischen Wörtern "Pädos" und "Philos" und bedeutet: Kind und Liebhaber. Ad absurdum wird nun das Wort "Kinderliebhaber" als Synonym für "Kinderschänder" missinterpretiert. Was mit dem Begriff tatsächlich gemeint ist, heisst eigentlich pädosexuell und umschreibt die sexuellen Vorzüge für Kinder vor der Pubertät.

Back to topic: Ohne auf die Diskussion abzuweichen, ab welchem Alter ein Mensch als reif für sexuelle Handlungen gelten soll, wird sich die Frage stellen, wie weit solche Entscheidungen dem Individuum überlassen und nach welchen Kriterien absolute Altersgrenzen gesetzt werden müssen. Schutzmassnahmen haben ihre Berechtigung, nur schon z.B. um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Die sachliche Diskussion sollte jedenfalls nicht mit einer primitiven Schlammschlacht unterbunden werden, da auf diesem Weg keine Lösung erzielt wird.


In unserer Gesellschaft geht man mit einer strikten Ablehnung jeder Sexualität von Kindern unter 16 vor. Wie es offiziell heisst, sollte dieses Vorgehen den Kindesmissbrauch bekämpfen. Zu welchen Auswüchsen dieser Absolutismus jedoch führen kann, zeigen folgende Beispiele:

-In Australien wurde jemand vor Gericht gezerrt, weil er aus Spass einen Porno aus Zeichentrickfiguren publizierte. Es ging um die amerikanische Zeichentrickfilm- Serie "The Simpsons". (Die TV-Serie "The Simpsons" stellt eine amerikanische Durchschnittsfamilie dar und ist eine international beliebte Alltagskomödie). Die beiden Kinderfiguren "Lisa" und "Bart" wurden also pornographisch verschandet und auf ein facebook- Profil geladen. Ob das lustig ist oder nicht, soll jeder für sich selbst entscheiden. Tatsache ist aber, dass jemand ein Gerichtsverfahren am Hals hat, obwohl er mit seinen Zeichnungen niemandem geschadet hat. Ist es etwa zu rechtfertigen, dass jemand in die Ecke des Kinderschänders gestellt wird, nur weil er ein paar Zeichnungen gemacht hat?

-Ein bekannter Fall ist auch der schwedische Kinderfilm "Madicken". Ein absolut harmloser Film von Astrid Lindgren, spielt etwa zu Zeiten des 1. Weltkrieges und dreht sich um das schwedische Landleben. In einer kurzen Szene sind die Hauptdarstellerin Madicken und ihre kleine Schwester nackt zu sehen, jedoch absolut ohne sexuellen Konsens. Dieser total unbedenkliche Film kann zur besten Sendezeit auf schwedischen Regionalsendern ausgestrahlt werden. In den USA vertretet man scheinbar eine andere Sicht: Der Film wurde als pädophiliefördernde Kinderpornographie-light deklariert und man startete eine Rückrufaktion. Der schwedische Filmkonzern "Nordic Art" musste eine Bälkchen- Version produzieren, womit dieser Film total lächerlich wirkt.

Das Verbot der Produktion von richtigen Kinderpornos ist mit der Handlungsunfähigkeit von Kindern begründet. Es gilt als Missbrauch, unzurechnugsfähige Personen für Pornos posieren zu lassen und ist daher vom Jugendschutzgesetz untersagt. Das Verbot müsste aber auf die konkreten Produktionsverfahren mit echten Modellen abzielen. Wenn generell alle Darstellungsarten von sämtlichen als Kinderpornos interpretierten Bildern oder der blosse Besitz davon unter Strafe steht, gerät die Rechtspraxis in lächerliche Abgründe. Das Strafbarkeitskriterium muss sich darum drehen, ob für das Bild effektiv ein Kind missbraucht wurde oder nicht. So wären Bilder aus Zeichnungen, künstliche Animationen und harmlose Kinderfilme unbedenklich, weil dafür kein echter Mensch im Spiel ist. Der Staat hat die Aufgabe, die Produzenten von echten Kinderpornos zu sanktionieren, da Jugendschutz im realen Leben stattfindet und nicht in der virtuellen Welt.

Interessant ist, was sich gewisse Politiker schon erlaubten. Was Daniel Cohn-Bendit, Grüner Europa Abgeordneter und früher in einer gewaltbereiten linksradikalen Gruppe mit Joschka Fischer, höchster deutscher Grüner, in einem Kindergarten gemacht hat, lässt sich am besten mit seinem Zitat erklären:
".... ständiger Flirt mit allen Kindern bald erotische Züge" annahm: "Ich konnte richtig fühlen, wie die kleinen Mädchen von fünf schon gelernt hatten, mich anzumachen." Und wie es "mehrmals passierte, dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu streicheln"
Er relativierte diese Aussage im nachhinein ein wenig mit folgender Aussage: "5-jährige Mädchen sind mir noch zu jung. Ich bevorzuge 7- jährige, ich will ihnen ja nicht alles selbst beibringen."

Vornedurch wird eine regelrechte Hysterie wegen harmlosen Bildern in Kinderfilmen und Zeichnungen ausgelöst, um auf diese Weise reale an Kindern praktizierten Perversionen zu verschleiern. Was dabei herauskommt, ist ein total absurder Bezug zum eigentlichen Problem.

Donnerstag, 18. März 2010

... und schon wieder das nächste Verbot: Nach Paintball folgen Killerspiele

Die absurdesten Gesetzesvorstösse überschwemmen zur Zeit die schweizerische Politiklandschaft: Zuerst die Verbotsforderungen von Paintball und jetzt werden "Killerspiele" ins Visier genommen. Wie gross die Unterstützung solcher Anliegen beim Stimmvolk letztendlich sein wird, hängt sicher von der demographischen Situation ab. Durch die wachsende Volksüberalterung konnten linke Politiker im letzten Jahrzehnt einige Anliegen durchbringen:
Beispielsweise wurde in der Stadt Zürich die zürcherische Tradition des Schulsilvesters aus Lärmgründen aus dem öffentlichen Raum verbannt und potentielle Gefahrengüter wie Feuerwerkskörper oder Chemikalien werden durch "Sicherheits"auflagen Minderjährigen praktisch unzugänglich gemacht. Es ist unbestritten, dass dieser Sicherheitsterror ein pädagogisches Desaster ist, doch linke Politiker haben kein Ende ihrer Verbotswut in Sicht.


Die mit jährlich Fr.100´000.-- Steuergelder honorierte SP- Nationalrätin Evi Allemann hatte nichts besseres zu tun, als eine Motion einzureichen, Computerspiele, die ihr nicht passen, generell zu verbieten. In einer richtigen Diktatur habe eine Regierung die Aufgabe, das Volk zu erziehen und zu entmündigen. Dem einfachen Bürger soll daher die Aufgabe abgenommen werden, selbst zu entscheiden, was er konsumieren will. Genau so wie beim letztjährigen Verbotsantrag des Paintballs wurde auch in diesem Fall wieder das Argument gebracht, man könne mit solchen Verboten etwas für die Gewaltprävention erreichen. Alle Schweizer hätten schliesslich einen IQ eines SP- Wählers: Ausreichend tief, dass man durch ein Spiel gewalttätig wird. Für eine Charakterisierung der Linken könnte man kaum ein besseres Beispiel nehmen.


Verbote, mit denen der Bürger um die eigene Entscheidungsfreiheit gebracht wird, dienen dazu, bestehende Unterdrückungsmassnahmen gegen politisch Oppositionelle aufrecht zu erhalten. Je mehr sich ein Volk auf moralpolizeiliche Gesetze und Verordnungen einlässt, desto einfacher wird es eine Regierung haben, opositionelle Literatur gesetzlich zu verbieten.

In einer Scheindemokratie sind in Verruf gebrachte Parteien, Symbole und abweichendes Gedankengut Verboten. Um solche Verbote aufrecht zu erhalten, muss grundsätzlich so gut wie alles, was von der Regierung als moralisch verwerflich propagiert wird, untersagt werden, da Selbstverantwortung die Gedankenfreiheit anregt, was dem selbsternannten "demokratischen" Regime wahrscheinlich doch etwas zu demokratisch wäre.

Dienstag, 23. Februar 2010

berufl. Vorsorge: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes

Auch wenn unsere wirtschaftliche Zukunft und somit unsere Vorsorge alles andere als sicher ist, ist in diesem Themenbereich wenigstens mindestens etwas sicher: Die Probleme der Altersvorsorge werden in einer Einbahnstrasse wachsen. Die Situation ist ganz einfach zu erklären: Die Menschen werden immer älter, es gibt seit den 60-er Jahren einen Geburtenunterschuss die sozialen Probleme der heutigen Jugend, die wir der Nachkriegsgeneration zu verdanken haben, verschieben die Erwerbstätigkeit nochmals nach oben. Auf der anderen Seite gibt es einen enormen Widerstand seitens der linken, das Rentenalter nach oben zu verschieben, was in Zukunft sowieso unumgänglich sein wird.

Die Volksinitiative "Anpassung des Mindestumwandlungsgesetzes" sieht vor, dass der Umwandlungssatz von heute 7% für Männer und 6,95% für Frauen* einheitlich auf 6,4% angepasst werden. Das heisst, jeder zahlt weiterhin wie bisher gleich viel Geld in die AHV- Kasse, wer aber das 65. Lebensjahr erreicht hat, erhält als jährliche Auszahlung künftig nur noch 6,4% ausbezahlt anstatt 7%, bzw. 6.95% seines total angesparten AHV- Guthabens. Dieser Schritt ist dringendst notwendig, um eine Erhöhung der Beiträge oder einen Ruin dieser Institution zu vermeiden. Wer weder privat vorgesorgt noch mit über 65 gearbeitet hat, wird dafür seine Gründe gehabt haben und sollte nicht noch die Sparvermögen der Jugendlichen zerstören, daher ist es ohne weiteres zu rechtfertigen, dass gewisse Leute ein paar Franken weniger ausbezahlt bekommen, dafür aber wir evtl. eines Tages noch etwas davon bekomme, was wir heute einzahlen.

*Frauen bekommen einen etwas tieferen betrag ausbezahlt, mit der Begründung, sie leben statistisch gesehen etwas länder und treten deshalb länger in Form von Rentenbezüger auf, was nach dieser Auffassung eine geringere Auszahlung gerechtfertige. Dieses Argument ist, auch wenn volkswirtschaftlich gesehen verständlich, aus humanitärer und sozialer Sicht sehr abwegig, da man einen Menschen nicht einfach so aufgrund des Geschlechtes an einer Statistik vorurteilend einschätzen sollte. Natürlich geschieht die Festlegung des Umwandlungssatzes aufgrund statistischer Werte, gemäss welcher ein Mensch noch so und so lange nach 65 lebt, dies sollte aber nicht aufgrund des Geschlechtes differenziert werden. Diese Art, zu denken, würde sonst auch erlauben, dass man aus einer Statisitk sehen mag, dass die meisten schweren Verkehrsunfälle von männlichen Personen verursacht werden und mit zunehmenden Sicherheitsmassnahmen steigt die Überlebensquote, was schliesslich zu einer höheren Invaliditatsrate führt und somit die IV mehr belastet....Will man dann etwa auch eine IV- Beitragserhöhung für Männer einführen? Antwort: Nein. Genau so unsinnig ist es also, wenn Frauen gut 1% weniger Rente ausbezahlt bekommen als Männer. Somit ist die diesbezügliche Gleichsetzung notwendig.

Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Anpassung längstens notwendig und moralisch aus allen Aspekten vertretbar. Daher sollte ein JA an der Urne resultieren.

Mittwoch, 10. Februar 2010

1:12- Initiative der Juso: stalinisten spielen "Demokratie"

Zur Zeit sammelt die Juso (eine linksradikale Splittergruppe der SP) Unterschriften für eine schweizerische Volksinitiative, mit der die freie Marktwirtschaft in Frage gestellt werden soll. Das Ziel der Initianten ist es, allgemeine verhältnissmässige Vorschriften über die Lohnhöhen gesetzlich festzulegen. Konkret sollte demnach niemand mehr als das 12-fache dessen verdienen können, was der am niedrigsten entlöhnte Mitarbeiter verdient. Natürlich wird dieses Vorhaben nicht als generelle Wirtschaftsbevormundung, sondern als Akt der sozialen Gerechtigkeit präsentiert.

Dass ein solcher politischer Vorstoss im Endeffekt keine Aufbesserung der Wohlfahrt zu Gunsten der Armen bewirkt, dürfte ziemlich jedem klar sein, der diese Enteignungspläne durchblickt hat. Wie viele Privatunternehmen könnten eine solche Politik überleben?

Ein wesentlicher Teil der schweizerischen Volkswirtschaft besteht aus privaten Unternehmen. Diese, in der Regel nicht von der öffentlichen Hand gestützten Wirtschaftssubjekte müssen von ihrer Natur her selbst finanziert werden und sind auf Einnahmen angewiesen. Ein andauernden Kampf gegen die Behörden, hohe Investitionen für die Weiterentwicklung und Sicherheit, Sozialausgaben, Ueberbrückung von Wirtschaftskrisen, etc. kosten dem Arbeitgeber eine Menge Geld. Geld, welches letztendlich von den Arbeitgebern, bzw. den Managern des Unternehmens investiert werden muss, muss auch irgendwo eingenommen werden. Die generelle Kriminalisierung aller Gutverdiener zeugt daher von Unserieusität, Unsachlichkeit und Mangel an Verständnis der geschäftsführenden Tätigkeit. Man stelle sich einmal folgendes Beispiel vor:

Eine junge Person ohne grosses Vermögen wagt den mutigen Schritt in die wirtschaftliche Selbstständigkeit. In einem Staat, der geprägt ist von Zensur, Einschränkung der Meinungsäusserungs- und Wissenschaftsfreiheiten (z.B. die Schweiz, BRD), hat man je nach Art des Unternehmens nicht immer die besten Voraussetzungen. Ein teurer und mühsamer Krieg gegen die Behörden (z.B. willkürliche Verweigerung nötiger Bewilligungen, Lizenzpflichten) ist erst der Anfang des ganzen. Nach der Aufnahme teurer Kredite trägt man ein gewisses Risiko bevor man in der Regel mit der eigentlichen Geschäftstätigkeit beginnen kann. Später im Geschäftsalltag ist man einem harten Konkurrenzkampf ausgesetzt und muss ständig neue Anforderungen für die Kunden erfüllen. So werden Arbeitsplätze geschaffen und der Lebensstandard in der Region steigt. Unter diesen Umständen braucht ein Arbeitgeber ausreichend hohe Einnahmen. Er muss, um langfristig die wirtschaftliche Existenz erhalten zu können, einmal eine ordentliche Summe einkassieren können, ohne dass er seinem Angestellten beliebig hohen Lohn auszahlen kann. Diese unternehmerische Freiheit ist überlebenswichtig für die Privatwirtschaft und jeder könnte einmal in die Situation kommen, in der auch er froh um eine diesbezügliche Nicht- Bevormundung sein wird. Eine Bevormundung der Privatunternehmen, die nicht mit staatlichen Mitteln getragen wird, käme daher einer Enteignung gleich.

Ein anderes Thema sind die staatlichen Unternehmen. Ob Beamte oder Firmen mit Monopolstellung, spielt eigentlich keine Rolle. Was von der öffentlichen Hand finanziert wird- die Manager also kein eigenes Risiko aufnehmen und Geld investieren müssen- soll auch den Richtlinien des öffentlichen Rechtes unterstehen. Es kann nicht sein, dass sich hohe Staatsbeamte und Chefs von service-public- Unternehmen an Steuergeldern bereichern und andere Billiglohnarbeiter können die Drecksarbeit machen. Die Grundlage, dass jeder Mensch gleichwertig ist, sollte eigentlich ausreichen, dass alle im öffentlichen Dienst tätigen Personen nach körperlichen Arbeit und Zeit ausgerechnet gleich hoch entschädigt werden sollten, egal ob Bundesrat oder einfacher Arbeiter. Daher wäre es auch unverständlich, wenn man die Löhne der hohen Beamten auf das 12-Fache setzt, bzw. dermassen überheblich belässt, wie sie sind.

Rechte Politiker verschiedener Parteien fordern schon lange eine Kürzung der hohen Beamtenlöhne wie z.B. die der Bundesräte, Regierungsräte und Nationalräte, aber wer kämpft am energischsten dagegen an? - Diejenigen, die offensichtlich den 12-fachen Lohn jeder führenden Person fordern und dabei gleichzeitig die Enteignung der Privatunternehmen propagieren. Einen privatunternehmerfreien Staat mit einer festen Hierarchie, in welcher machthabende Führungspersonen 12-Mal mehr verdienen als ihre Untertanen... Viel mehr scheint in einem kranken Hirn eines Linken nicht vorzugehen.

Parole: Nein!

Keine Unterschriftenformulare unterschreiben, auch nicht mit falschem Name und Adresse, da diese von der Bundeskanzlei oft nur stichprobenmässig kontrolliert werden!