Dienstag, 23. Februar 2010

berufl. Vorsorge: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes

Auch wenn unsere wirtschaftliche Zukunft und somit unsere Vorsorge alles andere als sicher ist, ist in diesem Themenbereich wenigstens mindestens etwas sicher: Die Probleme der Altersvorsorge werden in einer Einbahnstrasse wachsen. Die Situation ist ganz einfach zu erklären: Die Menschen werden immer älter, es gibt seit den 60-er Jahren einen Geburtenunterschuss die sozialen Probleme der heutigen Jugend, die wir der Nachkriegsgeneration zu verdanken haben, verschieben die Erwerbstätigkeit nochmals nach oben. Auf der anderen Seite gibt es einen enormen Widerstand seitens der linken, das Rentenalter nach oben zu verschieben, was in Zukunft sowieso unumgänglich sein wird.

Die Volksinitiative "Anpassung des Mindestumwandlungsgesetzes" sieht vor, dass der Umwandlungssatz von heute 7% für Männer und 6,95% für Frauen* einheitlich auf 6,4% angepasst werden. Das heisst, jeder zahlt weiterhin wie bisher gleich viel Geld in die AHV- Kasse, wer aber das 65. Lebensjahr erreicht hat, erhält als jährliche Auszahlung künftig nur noch 6,4% ausbezahlt anstatt 7%, bzw. 6.95% seines total angesparten AHV- Guthabens. Dieser Schritt ist dringendst notwendig, um eine Erhöhung der Beiträge oder einen Ruin dieser Institution zu vermeiden. Wer weder privat vorgesorgt noch mit über 65 gearbeitet hat, wird dafür seine Gründe gehabt haben und sollte nicht noch die Sparvermögen der Jugendlichen zerstören, daher ist es ohne weiteres zu rechtfertigen, dass gewisse Leute ein paar Franken weniger ausbezahlt bekommen, dafür aber wir evtl. eines Tages noch etwas davon bekomme, was wir heute einzahlen.

*Frauen bekommen einen etwas tieferen betrag ausbezahlt, mit der Begründung, sie leben statistisch gesehen etwas länder und treten deshalb länger in Form von Rentenbezüger auf, was nach dieser Auffassung eine geringere Auszahlung gerechtfertige. Dieses Argument ist, auch wenn volkswirtschaftlich gesehen verständlich, aus humanitärer und sozialer Sicht sehr abwegig, da man einen Menschen nicht einfach so aufgrund des Geschlechtes an einer Statistik vorurteilend einschätzen sollte. Natürlich geschieht die Festlegung des Umwandlungssatzes aufgrund statistischer Werte, gemäss welcher ein Mensch noch so und so lange nach 65 lebt, dies sollte aber nicht aufgrund des Geschlechtes differenziert werden. Diese Art, zu denken, würde sonst auch erlauben, dass man aus einer Statisitk sehen mag, dass die meisten schweren Verkehrsunfälle von männlichen Personen verursacht werden und mit zunehmenden Sicherheitsmassnahmen steigt die Überlebensquote, was schliesslich zu einer höheren Invaliditatsrate führt und somit die IV mehr belastet....Will man dann etwa auch eine IV- Beitragserhöhung für Männer einführen? Antwort: Nein. Genau so unsinnig ist es also, wenn Frauen gut 1% weniger Rente ausbezahlt bekommen als Männer. Somit ist die diesbezügliche Gleichsetzung notwendig.

Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Anpassung längstens notwendig und moralisch aus allen Aspekten vertretbar. Daher sollte ein JA an der Urne resultieren.

Mittwoch, 10. Februar 2010

1:12- Initiative der Juso: stalinisten spielen "Demokratie"

Zur Zeit sammelt die Juso (eine linksradikale Splittergruppe der SP) Unterschriften für eine schweizerische Volksinitiative, mit der die freie Marktwirtschaft in Frage gestellt werden soll. Das Ziel der Initianten ist es, allgemeine verhältnissmässige Vorschriften über die Lohnhöhen gesetzlich festzulegen. Konkret sollte demnach niemand mehr als das 12-fache dessen verdienen können, was der am niedrigsten entlöhnte Mitarbeiter verdient. Natürlich wird dieses Vorhaben nicht als generelle Wirtschaftsbevormundung, sondern als Akt der sozialen Gerechtigkeit präsentiert.

Dass ein solcher politischer Vorstoss im Endeffekt keine Aufbesserung der Wohlfahrt zu Gunsten der Armen bewirkt, dürfte ziemlich jedem klar sein, der diese Enteignungspläne durchblickt hat. Wie viele Privatunternehmen könnten eine solche Politik überleben?

Ein wesentlicher Teil der schweizerischen Volkswirtschaft besteht aus privaten Unternehmen. Diese, in der Regel nicht von der öffentlichen Hand gestützten Wirtschaftssubjekte müssen von ihrer Natur her selbst finanziert werden und sind auf Einnahmen angewiesen. Ein andauernden Kampf gegen die Behörden, hohe Investitionen für die Weiterentwicklung und Sicherheit, Sozialausgaben, Ueberbrückung von Wirtschaftskrisen, etc. kosten dem Arbeitgeber eine Menge Geld. Geld, welches letztendlich von den Arbeitgebern, bzw. den Managern des Unternehmens investiert werden muss, muss auch irgendwo eingenommen werden. Die generelle Kriminalisierung aller Gutverdiener zeugt daher von Unserieusität, Unsachlichkeit und Mangel an Verständnis der geschäftsführenden Tätigkeit. Man stelle sich einmal folgendes Beispiel vor:

Eine junge Person ohne grosses Vermögen wagt den mutigen Schritt in die wirtschaftliche Selbstständigkeit. In einem Staat, der geprägt ist von Zensur, Einschränkung der Meinungsäusserungs- und Wissenschaftsfreiheiten (z.B. die Schweiz, BRD), hat man je nach Art des Unternehmens nicht immer die besten Voraussetzungen. Ein teurer und mühsamer Krieg gegen die Behörden (z.B. willkürliche Verweigerung nötiger Bewilligungen, Lizenzpflichten) ist erst der Anfang des ganzen. Nach der Aufnahme teurer Kredite trägt man ein gewisses Risiko bevor man in der Regel mit der eigentlichen Geschäftstätigkeit beginnen kann. Später im Geschäftsalltag ist man einem harten Konkurrenzkampf ausgesetzt und muss ständig neue Anforderungen für die Kunden erfüllen. So werden Arbeitsplätze geschaffen und der Lebensstandard in der Region steigt. Unter diesen Umständen braucht ein Arbeitgeber ausreichend hohe Einnahmen. Er muss, um langfristig die wirtschaftliche Existenz erhalten zu können, einmal eine ordentliche Summe einkassieren können, ohne dass er seinem Angestellten beliebig hohen Lohn auszahlen kann. Diese unternehmerische Freiheit ist überlebenswichtig für die Privatwirtschaft und jeder könnte einmal in die Situation kommen, in der auch er froh um eine diesbezügliche Nicht- Bevormundung sein wird. Eine Bevormundung der Privatunternehmen, die nicht mit staatlichen Mitteln getragen wird, käme daher einer Enteignung gleich.

Ein anderes Thema sind die staatlichen Unternehmen. Ob Beamte oder Firmen mit Monopolstellung, spielt eigentlich keine Rolle. Was von der öffentlichen Hand finanziert wird- die Manager also kein eigenes Risiko aufnehmen und Geld investieren müssen- soll auch den Richtlinien des öffentlichen Rechtes unterstehen. Es kann nicht sein, dass sich hohe Staatsbeamte und Chefs von service-public- Unternehmen an Steuergeldern bereichern und andere Billiglohnarbeiter können die Drecksarbeit machen. Die Grundlage, dass jeder Mensch gleichwertig ist, sollte eigentlich ausreichen, dass alle im öffentlichen Dienst tätigen Personen nach körperlichen Arbeit und Zeit ausgerechnet gleich hoch entschädigt werden sollten, egal ob Bundesrat oder einfacher Arbeiter. Daher wäre es auch unverständlich, wenn man die Löhne der hohen Beamten auf das 12-Fache setzt, bzw. dermassen überheblich belässt, wie sie sind.

Rechte Politiker verschiedener Parteien fordern schon lange eine Kürzung der hohen Beamtenlöhne wie z.B. die der Bundesräte, Regierungsräte und Nationalräte, aber wer kämpft am energischsten dagegen an? - Diejenigen, die offensichtlich den 12-fachen Lohn jeder führenden Person fordern und dabei gleichzeitig die Enteignung der Privatunternehmen propagieren. Einen privatunternehmerfreien Staat mit einer festen Hierarchie, in welcher machthabende Führungspersonen 12-Mal mehr verdienen als ihre Untertanen... Viel mehr scheint in einem kranken Hirn eines Linken nicht vorzugehen.

Parole: Nein!

Keine Unterschriftenformulare unterschreiben, auch nicht mit falschem Name und Adresse, da diese von der Bundeskanzlei oft nur stichprobenmässig kontrolliert werden!