Dienstag, 23. Februar 2010

berufl. Vorsorge: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes

Auch wenn unsere wirtschaftliche Zukunft und somit unsere Vorsorge alles andere als sicher ist, ist in diesem Themenbereich wenigstens mindestens etwas sicher: Die Probleme der Altersvorsorge werden in einer Einbahnstrasse wachsen. Die Situation ist ganz einfach zu erklären: Die Menschen werden immer älter, es gibt seit den 60-er Jahren einen Geburtenunterschuss die sozialen Probleme der heutigen Jugend, die wir der Nachkriegsgeneration zu verdanken haben, verschieben die Erwerbstätigkeit nochmals nach oben. Auf der anderen Seite gibt es einen enormen Widerstand seitens der linken, das Rentenalter nach oben zu verschieben, was in Zukunft sowieso unumgänglich sein wird.

Die Volksinitiative "Anpassung des Mindestumwandlungsgesetzes" sieht vor, dass der Umwandlungssatz von heute 7% für Männer und 6,95% für Frauen* einheitlich auf 6,4% angepasst werden. Das heisst, jeder zahlt weiterhin wie bisher gleich viel Geld in die AHV- Kasse, wer aber das 65. Lebensjahr erreicht hat, erhält als jährliche Auszahlung künftig nur noch 6,4% ausbezahlt anstatt 7%, bzw. 6.95% seines total angesparten AHV- Guthabens. Dieser Schritt ist dringendst notwendig, um eine Erhöhung der Beiträge oder einen Ruin dieser Institution zu vermeiden. Wer weder privat vorgesorgt noch mit über 65 gearbeitet hat, wird dafür seine Gründe gehabt haben und sollte nicht noch die Sparvermögen der Jugendlichen zerstören, daher ist es ohne weiteres zu rechtfertigen, dass gewisse Leute ein paar Franken weniger ausbezahlt bekommen, dafür aber wir evtl. eines Tages noch etwas davon bekomme, was wir heute einzahlen.

*Frauen bekommen einen etwas tieferen betrag ausbezahlt, mit der Begründung, sie leben statistisch gesehen etwas länder und treten deshalb länger in Form von Rentenbezüger auf, was nach dieser Auffassung eine geringere Auszahlung gerechtfertige. Dieses Argument ist, auch wenn volkswirtschaftlich gesehen verständlich, aus humanitärer und sozialer Sicht sehr abwegig, da man einen Menschen nicht einfach so aufgrund des Geschlechtes an einer Statistik vorurteilend einschätzen sollte. Natürlich geschieht die Festlegung des Umwandlungssatzes aufgrund statistischer Werte, gemäss welcher ein Mensch noch so und so lange nach 65 lebt, dies sollte aber nicht aufgrund des Geschlechtes differenziert werden. Diese Art, zu denken, würde sonst auch erlauben, dass man aus einer Statisitk sehen mag, dass die meisten schweren Verkehrsunfälle von männlichen Personen verursacht werden und mit zunehmenden Sicherheitsmassnahmen steigt die Überlebensquote, was schliesslich zu einer höheren Invaliditatsrate führt und somit die IV mehr belastet....Will man dann etwa auch eine IV- Beitragserhöhung für Männer einführen? Antwort: Nein. Genau so unsinnig ist es also, wenn Frauen gut 1% weniger Rente ausbezahlt bekommen als Männer. Somit ist die diesbezügliche Gleichsetzung notwendig.

Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Anpassung längstens notwendig und moralisch aus allen Aspekten vertretbar. Daher sollte ein JA an der Urne resultieren.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen