Sonntag, 18. Juli 2010

Petition gegen Genitalverstümmelung beider Geschlechter eingereicht!

Die Genitalbeschneidung ist ein religiöses Ritual, welches vorwiegend zur jüdischen und moslemischen Tradition gehört. Konkret geht es darum, die Vorhaut der Geschlechtsteile eines Säuglings oder eines Kindes abzutrennen. Eine Genitalverstümmelung, mit der das verfassungsmässige Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt wird, dürfte theoretisch an handlungsunfähigen Personen nicht praktiziert werden. Gewisse Staaten scheinen jedoch religiöse Bräuche über die allgemeinen Menschenrechte zu stellen; Hier in Mitteleuropa werden unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit Kinder im urteilsunfähigen Alter beschnitten.

Dass die Mädchenbeschneidung international geächtet und im westlichen Kulturkreis strafrechtlich verfolgt wird, ist auf jeden Fall nachvollziehbar, jedoch ist es sehr doppelmoralisch, dass dies für die Jungs nicht gilt. Das nebenstehende Bild repräsentiert daher eine Verknüpfung der allgegenwärtig herrschenden Ideologien: Feminismus, verknüpft mit religiösem Fanatismus. Ideologisten mit Sympathien zu semitischen Religionen prägen hier einen Staat, indem sie rechtlich als "Religionsfreiheit" durchgehen lassen, was zentrale Menschenrechte verletzt.



Religionsfreiheit ist ein Grundrecht jeder Person. Aus diesem Grund darf grundsätzlich jeder Mensch seine Religion vollumfänglich ausüben mit allen dazugehörigen Ritualen. Im Rahmen der allgemeinen Vertragslehre braucht es jedoch für jede Handlung die sog. Handlungsfähigkeit. Handlungsfähigkeit im juristischen Sinne bedeutet, man muss urteilsfähig sein und das Mündigkeitsalter erreicht haben. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, dürfte man, genau so wie man keine Verträge mit grossen Folgen abschliessen kann, generell keine chirurgischen Eingriffe vornehmen lassen. Das demokratische Prinzip lautet: Denken, glauben und reden darf jeder- handeln dürfen Handlungsfähige.





Religöser Fundamentalismus: So beginnt er und so endet er:


Bilder:
erstes Bild: Jüdische Fundamentalisten beschneiden einen wehrlosen Säugling. Religiöse Erziehung kann für manche nicht früh genug beginnen.
zweites Bild: Ehrenmord an einer moslemischen Frau. So endet religiöser Fundamentalismus.


Ein längst überfälliger politischer Vorstoss:
Wer sich in letzter Zeit in Deutschland öfters mit der Politik befasst hat, dürfte eine erfreuliche Neuigkeit mitbekommen haben: Aktivisten der sog. "Webjungs" sind seit jüngster Zeit dran, beim Bundestag eine Petition einzureichen, die die Beschneidung von Jungs, sowie sie bei Mädchen schon lange verboten ist, ganz in der Zielharmonie der Gleichberechtigung, auch zu verbieten.

Noch ist die chance für einen realen Erfolg sehr klein, da in der BRD nach wie vor eine Allianz religiöser Fanatiker und FeministInnen eine erhebliche Machtposition besetzt. Dennoch ist es ein wichtiger Meilenstein: Das öffentliche Schweigen wurde gebrochen. Zumindest ist dieser Schritt ein Lichtblick für diejenigen, die z.B. in der Schweiz in einer Allianz der SD, der FPS und der SVP versuchten, ein bundesweites Schächt- und Beschneidungsverbot einzuführen, welches leider nicht zustande kam.



Trotz Allem werden wir uns früher oder später mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob uns die allgemeinen Grundrechte oder unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit gewisse religiöse Rituale wichtiger sind. (Wofür ich plädiere, dürfte beim Durchlesen des blogs ersichtlich sein).



Dass die folgende Petition erfolgreich sein wird, ist zum heutigen Zeitpunkt noch sehr fragwürdig, da die BRD noch stark von der rot- grünen Szene geprägt wird und diese ein solches Anliegen kaum umsetzen wird. Mit öffentlichen Diskussionen über dieses Thema setzen wir die Regierung jedoch unter Beschuss und versetzen die MachthaberInnen menschenrechtlich zunehmende in Erklärungsnot.


PETITION:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Mädchen und Knaben gleichermaßen vor der Verstümmelung ihrer Genitalien geschützt werden.

Begründung


Mit der Drucksache 867/09 wird eine Strafrechtsänderung vorgeschlagen, mit der klargestellt wird, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien eine Straftat darstellt. Vorgesehen ist auch eine Verfolgung im Ausland.

So richtig und wichtig diese Initiative ist, so falsch ist es, Knaben den Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit zu verweigern.

Die gegen Mädchen-Beschneidung in der genannten Drucksache genannten Gründe treffen auch auf auf Knaben-Beschneidung zu:

“Entsprechende Eingriffe können durch religiöse, medizinische oder andere Vorstellungen, mit denen sie begründet werden, nicht gerechtfertigtwerden. Sie stellen unabhängig von der Einwilligung der Betroffenen
strafwürdiges Unrecht dar; die „Einwilligung“ oder gar Veranlassung durchdie Sorgeberechtigten ist ein schwerwiegender Missbrauch des Sorgerechts.”


So wenig, wie die “milderen” Formen der weiblichen Beschneidung tolerierbar sind, so wenig ist es akzeptabel, die sexuellen und nicht-sexuellen Empfindungen des Mannes durch die dauernde Freilegung der Eichel
nachhaltig zu verändern, wenn er dem nicht wirksam zustimmt.

Auch bei der männlichen Beschneidung unter neuzeitlichen medizinischen Bedingungen können schwerste Komplikationen auftreten. Allein die Anzahl der Narkoseunfälle bei Beschneidungen von Babys in den USA wird auf mehrere hundert pro Jahr geschätzt. Weltweit werden aber Beschneidungen von Knaben mit primitivsten Werkzeugen und ohne Narkose vorgenommen, was nicht selten zu ernsten Schäden, Zeugungsunfähigkeit oder gar zum Tode führt. In Südafrika sterben beispielsweise jährlich etwa 100 Knaben infolge solcher Beschneidungen.

Beschneidung (weibliche wie männliche!) berührt die Religionsfreiheit. Gerade wer die Beschneidung als wichtiges religiöses Zeichen sieht, muss Kinder vor diesem irreversiblen Eingriff bewahren, um auch ihre negative Religionsfreiheit im späteren Erwachsenenleben zu sichern.
Menschenrechte sind unteilbar, das Gesetz muss geschlechtsneutral gestaltet werden!

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