Dienstag, 23. November 2010

Steuer"gerechtigkeits"initiative: Leben wird teuer!

In dieser Abstimmungsvorlage geht es darum, für alle Kantone der Schweiz einen Mindeststeuersatz für private Vermögen und Einkommen einzuführen. Jahreseinkommen, welches CHF 250´000.-- übersteigt soll mit 22%, Vermögen über CHF 2´000´000.-- mit 0.5% Steuern bestraft werden. Dies ganz ungeachtet woher das Einkommen oder Vermögen stammt. Ein ehrlicher Bürger, der mit seinem Vermögen und Risiko sein Geschäft aufgebaut hat und nun auf entsprechende Einnahmen angewiesen ist, soll auf diese Art finanziell ruiniert und regelrecht aus der Schweiz vertrieben werden.
Die Initiative, die von manchen SP- nahen Politikern als fair dargestellt wird, entpuppt sich in Wirklichkeit als totale Enteignungsmassnahme, womit der Staat praktisch das gesamte Volksvermögen zu besitzen versucht. Selbstständige Geschäftstätigkeit, privates Vermögen sparen und sich wirtschaftlich entwickeln wird durch eine solche Massnahme so gut wie unmöglich, da fast jeder vierte Franken, den man verdient, an den Staat abgetreten werden muss. Sollen wir zulassen, dass Neid und Missgunst gegen besser Verdienende uns alle in den finanziellen Ruin treibt?

Die Schweiz ist kein typisches Rohstoffland, in dem das Volk auf Ölquellen sitzt und mit geringstem Aufwand einen grossen Gewinn abschöpfen kann. Das Volkswirtschaft baut auf die Industrie und den Handel. Durch technologische Fortschritte und zunehmender Globalisierung ist man in diesen Wirtschaftssektoren ständig auf Innovation und Investitionen angewiesen, während durch wachsender Konkurrenzdruck die Gewinnmargen tendentiell abnehmen. Ein Unternehmen aufzubauen, sei es ein Produktionsbetrieb oder eine Handelsfirma, beansprucht eine enorme Summe Investitionen (Vermögenswerte), dem oft nur ein jährlicher Nettoerlös im einstelligen Prozentbereich gegenüber steht.


Als Beispiel betrachte man einen Liegenschaftsverwalter, der in Zürichs Centrum eine Wohnanlage mit 100 Wohnungen im Gesamtwert von 20 mio. Franken erworben hat, davon die Hälfte selbst bezahlt und die andere Hälfte als Hypothek bei der Bank zu verzinsen hat. Von einer günstig vermieteten Wohnung ist ein monatlicher Nettoerlös von rund 200.-- zu erwarten. Dies ergibt in diesem Fall einen jährlichen Nettoverdienst von 240´000.--. Gemessen an der Investition von 10´000´000.-- beträgt die Gewinnmarge 2.4% des investierten Vermögens, also etwa so hoch wie der Zinssatz eines Jugendsparkontos. Angenommen, diese Steuererhöhung würde in Kraft treten, müsste der Vermieter für die investierten Fr. 10 mio. alles, was 2 mio. übersteigt, in diesem Fall 8 mio.- mit 0.5% versteuern, was Fr. 40´000.-- beträgt. Damit reduziert sich sein Nettogewinn auf 2% der investierten Geldsumme. Er müsste seine Wohnanlage 50 Jahre lang, ohne weitere Investitionen tätigen zu müssen, zum selben Preis vermieten, damit sich das Geschäft lohnt. Schwankende Nebenkosten müssten vollumfänglich auf den Mieter abgewälzt werden, da der Vermieter über keinerlei finanziellen Reserven verfügt. Kurz gesagt: Wird der millionenschwere Vermieter bestraft, verteuert sich auch die Studentenwohnung.

Diese Initiative hat das Ziel, die Privatwirtschaft nachhaltig zu zerstören, um die Volkswirtschaft in eine marxistische Form zu bringen. Heuchlerische Politiker, die sich selbst, vom Steuerzahler finanziert, mehrere 100´000.-- Franken Jahresgehalt gutschreiben, schüren einen regelrechten Neid auf alles, was in der Privatwirtschaft mehr finanziellen Erfolg hat als sie selbst. Sollte man in der Diskussion um Gerechtigkeit nicht zuerst einmal die Honorare der Politiker unter die Lupe nehmen? Es ist Zeit, dass wir uns nicht mehr länger von dieser Heuchlerbande manipulieren lassen, was wir mit einem Nein an der Urne verdeutlichen werden.

Montag, 22. November 2010

Straftäter nach Hause schicken: Ausschaffungsinitiative oder Gegenvorschlag?

Am 28. Nov 2010 hat das schweizer Stimmvolk die Gelegenheit, nach aussen seine Haltung gegenüber Kriminaltouristen zu demonstrieren. Die Ausschaffungsinitiative fordert, dass bestimmte schwerwiegende Straftaten künftig mit einer Ausschaffung und einem anschliessenden Einreiseverbot geahndet werden. Die Grundidee zielt darauf, die Schweiz für aufrichtige Menschen attraktiver zu machen, indem Gewalttätern keinen Raum mehr geboten wird.

Die Argumente für die Initiative sind stark: Provokationen, Pöbeleien sowie Diebstähle gehören vor Allem in Städten und Agglomerationsgemeinden fast zur Tagesordnung. Drogendealer und Schlägereien prägen das städtische Nachtleben. Einbrüche, Mord und Brandstiftung finden in der Realität fast spielfilmtauglich statt. Kurz gesagt: Die Jugend erntet heute das Schlamassel, welches diese scheinpazifistische Nachkriegsgeneration uns eingebrockt hat. Soll es etwa Staatsraison sein, jeden Schurken dulden zu müssen? Die vorgeschlagene Ausschaffungsinitiative soll diesem Sachverhalt klare Grenzen setzen.

Andererseits ist es fragwürdig, die Ausschaffungskriterien nur auf eine Liste von Straftatent anstatt auf die Schwere jeder beliebigen Straftat zu stützen. Um diesbezüglich eine Alternative zu bieten, hat der Nationalrat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, in dem sich das Ausschaffungskriterium darauf bezieht, ob man für die Tat eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis kriegt oder nicht.



Ideen der Initiative und Gegenvorschlag:
Initiative : Es soll eine Liste bestimmter Straftaten geben. Wer diese begeht, soll ausgeschafft und einer erneuten Einreise verweigert werden.
Gegenvorschlag: Jede Art von Straftat könnte zur Ausschaffung führen, es kommt nur auf die Schwere an. Eine Tat, die jedenfalls mit einer gesetzlichen Mindeststrafe von einem Jahr oder einer total verurteilten Strafe von 2 Jahren Gefängnis bestraft wird, wird als Ausschaffungskriterium gewertet.

Auf den ersten Blick wirken beide Vorschläge so, als würden sie Opferschutz dem Täterschutz vorziehen. Wenn man aber einige Sachverhalte juristisch hinterfragt, kristallisiert sich heraus, welcher von diesen Vorschläge der Zweckmässigere ist.

Bsp.1: Der 12- jährige Südostländer verprügelt ein anderes Schulkind und zwingt ihn, am nächsten Tag CHF 100.-- mitzubringen. Sachverhalt: Erpressung unter Gewaltausübung, vorsätzlich begangene und geplante Straftat. Konsequenzen heute: Nichts. Manche Minderjährige kennen ihre Gesetzesschlupflöcher. Konsequenzen gem. Gegenvorschlag: Nichts. Minderjährige kriegen keine Gefängnisstrafe und werden daher nicht ausgeschafft. Konsequenz gem. Initiative: Ausschaffung.

Bsp.2: "Sans-Papier" stiehlt in einem Warenhaus Lebensmittel. Sachverhalt: Diebstahl durch Person, die aufgrund ihrer Existenznot unzurechnungsfähig ist. Konsequenz heute: Anzeige, mögliches Betreibungsbegehren- wahrscheilich ohne Erfolg. Konsequenz Gegenvorschlag: nichts anderes. Konsequenz Initiative: Auch nichts anderes. Es liegt keine besoders perfide, schwere oder mit tiefem Beweggrund begangene Straftat vor.

Bsp.3: Deutscher Wissenschaftler, der sich mit historischen Ereignissen aus dem 2. Weltkrieg befasst und einen Bericht schreibt, der vielen Politikern nicht in den Kram passt. Verurteilung zu 26 Monaten Gefängnis wegen Gedankenverbrechens (Holocaustverleugnung, Anzweifeln historischer Tatsachen). Konsequenz gem. Gegenvorschlag: Einreiseverbot; Er wurde zu 2 Jahren und 2 Monaten Gefängnis verurteilt. Konsequenz gem. Initiative: Nichts passiert, solange der Punkt "Gedankenverbrechen" nicht auf der Ausschaffungsstraftatenliste steht.

Beachtet man z.B. den Fall Boris Becker, der wegen seinen Steuergeschichten beinahe eine mehrjährige Gefängnisstrafe erhalten hätte, dürfte es offensichtlich sein, dass dieser Gegenvorschlag mit grosser Wahrscheinlichkeit die falschan trifft. Friedliche Wissenschaftler und Steuersünder könnten durch den Gegenvorschlag stärker bestraft werden als Gewalttäter. Sicher lässt die Ausschaffungsinitiative einiges zu wünschen übrig, jedoch vertritt sie rechtsstaatliche Grundsätze besser als der Gegenvorschlag.

Donnerstag, 5. August 2010

Initiative "Schutz vor Waffengewalt"

Am 13. Februar 2011 wird es zur eidgenössischen Volksabstimmung über das Waffenrecht kommen. Durch diese linksfaschistische Initiative der rot-grünen Szene wird versucht, die Bürger mit noch strengeren Waffengesetzen weiter zu entmündigen!

Die Vorlage:

Konkret geht es darum, das schweizerische Waffenrecht zusätzlich zu den vorhandenen Gesetzen noch weiter zu verschärfen, ganz nach dem Motto "alle Menschen sind potentielle Gewalttäter". Jedem Bürger soll rechtlich erschwert werden, Schusswaffen privat zu erwerben. Durch solche rechtliche Schikanen lässt sich die Gesellschaft auf ein mittelalterliches Niveau hinunter; mündige und unvorbestrafte Personen werden zunehmend bevormundet und in ein kriminelles Licht gestellt. Um Missverständnisse zu vermeiden: In der Waffeninitiative geht es nicht etwa um (ohnehin verbotene) Massenvernichtungswaffen, sondern um ganz normale Ordonanzwaffen wie Pistolen oder Gewehre, die zum Sport und zur blossen Selbstverteidigung (Notwehr und Notwehrhilfe) dienen.


Die wesentlichen Punkte:

1) Über Erwerb, Besitz, das Tragen, den Gebrauch sowie das Überlassen von Waffen, Waffenzubehör und Munition soll nicht mehr der Mensch selbst entscheiden, sondern der Zentralstaat

2) Wer Feuerwaffen und Munition erwerben, besitzen, tragen, gebrauchen oder überlassen will, muss den Bedarf dafür nachweisen. Die Polizei kriegt somit eine Funktion einer Art "Stasi", die befugt ist, Anforderungen und die Einzelheiten zu prüfen für:
a. Berufe, bei denen sich der Bedarf aus der Aufgabe ergibt;
b. den gewerbsmässigen Handel mit Waffen;
c. das Sportschützenwesen;
d. die Jagd;
e. das Sammeln von Waffen.

3) Als "gefährlich" betrachtete Waffen, z.B. Seriefeuerwaffen und Vorderschaftrepetierflinten (Pump Action), dürfen nicht zu privaten Zwecken erworben und besessen werden.

4) Jeder Angehörige der Armee ist ein Mörder. Ausserhalb des Militärdienstes werden deshalb die persönlichen Feuerwaffen in staatlich kontrollierte Räume verwahrt. Dienstleistenden dürfen beim Ausscheiden aus der Armee keine Schusswaffen überlassen werden. So kriegt die Regierung die Kontrolle über das Privatleben der Menschen.

5) Der Bund führt ein Register für Feuerwaffen. So kann die staatliche Autorität zwecks politischer und ethnischer Säuberung alle verteidigungs- und widerstandsfähigen Dissidenten effizient erkennen und gezielt ausschalten. So funktioniert ein Genozid.

6) Er unterstützt die Kantone bei Aktionen zum Einsammeln von Feuerwaffen. Nur wenn möglichst wenige Bürger eine eigene Waffe besitzen, funktioniert die Unterdrückungspolitik.

7) Er setzt sich auf internationaler Ebene dafür ein, Diktaturen zu fördern. Dazu muss die Verfügbarkeit von kleinen und leichten Waffen eingeschränkt werden, damit kein Mensch der Welt frei entscheiden kann, was er in seinem Privatleben tut, was er besitzt und ob er überhaupt noch das Recht auf ein eigenes Leben hat.

Mit dieser Initiative zeigen die SP und die Grünen ihren wahren Charakter. Ihr Prinzip steht ganz nach dem Motto: Entsinnen, entwaffnen, entrechten. Die SP hat in ihrem Parteiprogramm 1920 offiziell die "Diktatur des Proletariats" gefordert, heute erfüllen solche Initiativen dieses Ziel.

Folgen eines solchen Gesetzes:

Ein totales Herrschaftsrecht für Behörden und Gewalttäter entsteht: Das Volk wird durch das eingeschränkte Waffenrecht sämtlichem Gewaltverbrechen sowie behördlicher Willkür wehrlos ausgesetzt. Kriminelle, die problemlos an illegale Waffen kommen, teilen sich mit dem Staat das Machtmonopol über den durchschnittlichen Staatsbürger. Das gesamte Volk wird zum Freiwild für jeden Gewaltverbrecher und deshalb zunehmend auf Polizeischutz angewiesen sein, womit schliesslich ein absolutistischer Polizeistaat entsteht.

Alle Menschen, unabhängig der sozialen Schicht, des Alters, des Geschlechts, der Weltanschauung oder der Herkunft degradieren durch gesetzliche Entwaffnungsmassnahmen zum verantwortungslosen Untertanen des Systems. Volksaufstände werden massiv erschwert, wenn das einfache Bürgertum unterrüstet ist. Die Volksentwaffnung hat sich daher schon immer als bedeutender Schritt für den Aufbau einer Diktatur erwiesen.

Das Argument, man könne durch Entwaffnung Suizide verhindern, ist falsch. Die Suizidzunahme hat nichts mit der Anzahl privater Schusswaffen im Haushalt zu tun, sondern mit gesellschaftlichen Veränderungen. Wesentliche Rollen dabei spielen Bewältigungsprobleme persönlicher Schicksale sowie die Enttabuisierung des Themas. Statistisch gesehen haben Suizide zugenommen trotz proportionaler Abnahme privater Schusswaffen. Hat ein Selbstmörder keine Waffe zur Verfügung, springt er vor einen Zug oder den Kirchenturm hinunter. Die einzige sinnvolle Massnahme gegen Suizid ist die Verbesserung der allgemeinen Lebensumstände.

Nebenbei bemerkt: Wie scheinheilig die Diskussion um die jährlichen 400 Suizidfälle ist, lässt sich verdeutlichen, wenn man dieser Zahl die 10'000 Abtreibungen pro Jahr gegenüberstellt. Meistens werden dabei gesunde Kinder geopfert, z.B. bloss weil es ein Mädchen wird.

Die lächerlichen Argumente der Linken sind in allen Punkten unhaltbar. Die Bevormundung des Bürgers ist weder eine Ursachenbekämpfung von Suiziden, noch schützt es vor Waffengewalt, da mit solchen Gesetzen nur die friedlichen Waffenbesitzer getroffen werden.

Fragen an alle:

Wollt ihr eure letzten Freiheiten an diesen Staat opfern? Wollt ihr wirklich in einem Staat leben, in dem die Privatsphäre dermassen eingeschränkt ist? Habt ihr Lust auf Bevormundung? Könnt ihr euren Kindern gegenüber solche Freiheitseinschränkungen verantworten? Zählen heuchlerische Politikerworte in den Medien mehr als persönliche Grundrechte?

Wer mindestens eine Frage mit einem Nein beantwortet, sollte sich grundsätzlich für eine Veränderung einsetzen. Ein Nein an der Urne wäre ein starkes Symbol des Volkes für den Willen der Freiheit und des verantwortungsbewussten Denkens.


Bild: Stammt von amerikanischen Bürgerrechtlern. In der Schweiz könnten wir bald schlimmer dran sein, weil nach einem Ja zur Initiative hätten wir im Waffenrecht sogar strengere Zustände als es sie in der Hitler- Diktatur gab. Wir brauchen aber keine Diktatur, sondern einen liberalen Staat, in dem sich eine freie Gesellschaft entwickeln kann.

In der Schweiz gibt es heute sehr strenge Waffengesetze, die vor Missbrauch schützen, jedoch ist die Privatsphäre der Bürger gewährleistet. Die Initiative "Schutz vor Waffengewalt" schränkt Grundfreiheiten ein, ohne dass ein zusätzlicher Schutz vor Waffenmissbrauch entsteht. Sie ist deshalb als menschenrechtswidriges diktatorisches Instrument abzulehnen.

wichtige Informationsseite zum Thema:

http://www.waffenrecht.webs.com/

Sonntag, 18. Juli 2010

Petition gegen Genitalverstümmelung beider Geschlechter eingereicht!

Die Genitalbeschneidung ist ein religiöses Ritual, welches vorwiegend zur jüdischen und moslemischen Tradition gehört. Konkret geht es darum, die Vorhaut der Geschlechtsteile eines Säuglings oder eines Kindes abzutrennen. Eine Genitalverstümmelung, mit der das verfassungsmässige Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt wird, dürfte theoretisch an handlungsunfähigen Personen nicht praktiziert werden. Gewisse Staaten scheinen jedoch religiöse Bräuche über die allgemeinen Menschenrechte zu stellen; Hier in Mitteleuropa werden unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit Kinder im urteilsunfähigen Alter beschnitten.

Dass die Mädchenbeschneidung international geächtet und im westlichen Kulturkreis strafrechtlich verfolgt wird, ist auf jeden Fall nachvollziehbar, jedoch ist es sehr doppelmoralisch, dass dies für die Jungs nicht gilt. Das nebenstehende Bild repräsentiert daher eine Verknüpfung der allgegenwärtig herrschenden Ideologien: Feminismus, verknüpft mit religiösem Fanatismus. Ideologisten mit Sympathien zu semitischen Religionen prägen hier einen Staat, indem sie rechtlich als "Religionsfreiheit" durchgehen lassen, was zentrale Menschenrechte verletzt.



Religionsfreiheit ist ein Grundrecht jeder Person. Aus diesem Grund darf grundsätzlich jeder Mensch seine Religion vollumfänglich ausüben mit allen dazugehörigen Ritualen. Im Rahmen der allgemeinen Vertragslehre braucht es jedoch für jede Handlung die sog. Handlungsfähigkeit. Handlungsfähigkeit im juristischen Sinne bedeutet, man muss urteilsfähig sein und das Mündigkeitsalter erreicht haben. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, dürfte man, genau so wie man keine Verträge mit grossen Folgen abschliessen kann, generell keine chirurgischen Eingriffe vornehmen lassen. Das demokratische Prinzip lautet: Denken, glauben und reden darf jeder- handeln dürfen Handlungsfähige.





Religöser Fundamentalismus: So beginnt er und so endet er:


Bilder:
erstes Bild: Jüdische Fundamentalisten beschneiden einen wehrlosen Säugling. Religiöse Erziehung kann für manche nicht früh genug beginnen.
zweites Bild: Ehrenmord an einer moslemischen Frau. So endet religiöser Fundamentalismus.


Ein längst überfälliger politischer Vorstoss:
Wer sich in letzter Zeit in Deutschland öfters mit der Politik befasst hat, dürfte eine erfreuliche Neuigkeit mitbekommen haben: Aktivisten der sog. "Webjungs" sind seit jüngster Zeit dran, beim Bundestag eine Petition einzureichen, die die Beschneidung von Jungs, sowie sie bei Mädchen schon lange verboten ist, ganz in der Zielharmonie der Gleichberechtigung, auch zu verbieten.

Noch ist die chance für einen realen Erfolg sehr klein, da in der BRD nach wie vor eine Allianz religiöser Fanatiker und FeministInnen eine erhebliche Machtposition besetzt. Dennoch ist es ein wichtiger Meilenstein: Das öffentliche Schweigen wurde gebrochen. Zumindest ist dieser Schritt ein Lichtblick für diejenigen, die z.B. in der Schweiz in einer Allianz der SD, der FPS und der SVP versuchten, ein bundesweites Schächt- und Beschneidungsverbot einzuführen, welches leider nicht zustande kam.



Trotz Allem werden wir uns früher oder später mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob uns die allgemeinen Grundrechte oder unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit gewisse religiöse Rituale wichtiger sind. (Wofür ich plädiere, dürfte beim Durchlesen des blogs ersichtlich sein).



Dass die folgende Petition erfolgreich sein wird, ist zum heutigen Zeitpunkt noch sehr fragwürdig, da die BRD noch stark von der rot- grünen Szene geprägt wird und diese ein solches Anliegen kaum umsetzen wird. Mit öffentlichen Diskussionen über dieses Thema setzen wir die Regierung jedoch unter Beschuss und versetzen die MachthaberInnen menschenrechtlich zunehmende in Erklärungsnot.


PETITION:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Mädchen und Knaben gleichermaßen vor der Verstümmelung ihrer Genitalien geschützt werden.

Begründung


Mit der Drucksache 867/09 wird eine Strafrechtsänderung vorgeschlagen, mit der klargestellt wird, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien eine Straftat darstellt. Vorgesehen ist auch eine Verfolgung im Ausland.

So richtig und wichtig diese Initiative ist, so falsch ist es, Knaben den Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit zu verweigern.

Die gegen Mädchen-Beschneidung in der genannten Drucksache genannten Gründe treffen auch auf auf Knaben-Beschneidung zu:

“Entsprechende Eingriffe können durch religiöse, medizinische oder andere Vorstellungen, mit denen sie begründet werden, nicht gerechtfertigtwerden. Sie stellen unabhängig von der Einwilligung der Betroffenen
strafwürdiges Unrecht dar; die „Einwilligung“ oder gar Veranlassung durchdie Sorgeberechtigten ist ein schwerwiegender Missbrauch des Sorgerechts.”


So wenig, wie die “milderen” Formen der weiblichen Beschneidung tolerierbar sind, so wenig ist es akzeptabel, die sexuellen und nicht-sexuellen Empfindungen des Mannes durch die dauernde Freilegung der Eichel
nachhaltig zu verändern, wenn er dem nicht wirksam zustimmt.

Auch bei der männlichen Beschneidung unter neuzeitlichen medizinischen Bedingungen können schwerste Komplikationen auftreten. Allein die Anzahl der Narkoseunfälle bei Beschneidungen von Babys in den USA wird auf mehrere hundert pro Jahr geschätzt. Weltweit werden aber Beschneidungen von Knaben mit primitivsten Werkzeugen und ohne Narkose vorgenommen, was nicht selten zu ernsten Schäden, Zeugungsunfähigkeit oder gar zum Tode führt. In Südafrika sterben beispielsweise jährlich etwa 100 Knaben infolge solcher Beschneidungen.

Beschneidung (weibliche wie männliche!) berührt die Religionsfreiheit. Gerade wer die Beschneidung als wichtiges religiöses Zeichen sieht, muss Kinder vor diesem irreversiblen Eingriff bewahren, um auch ihre negative Religionsfreiheit im späteren Erwachsenenleben zu sichern.
Menschenrechte sind unteilbar, das Gesetz muss geschlechtsneutral gestaltet werden!

Freitag, 14. Mai 2010

Burkaverbot: Sinn und Zweck von Bekleidungsvorschriften?

Im Sinne des Zeitgeistes stellen National- und Ständeräte aus dem Kanton Aargau einen Vorstoss "gegen die Islamisierung der Schweiz" zur Debatte: Ein Verbot, die Burka zu tragen. Wenige Jahre nach der dänischen Karikatur- Geschichte und dem schweizer Minarettbauverbot steht wieder eine Diskussion vor der Tür, die kaum zu umgehen ist.

Die Burka ist eine Gesichtsbedeckung für Frauen und gilt hauptsächlich im saudiarabischen Raum als Symbol für die Treue zum islamischen Glauben. Für westliche Kulturen mag diese Gesichtsbedeckung sehr befremdend wirken. Der eine sieht in einer Burka eine Unterdrückungsmassnahme der islamischen Frauen, für andere verbildlicht es die vermummte islamische Terroristin. Wie wäre es, solche Vorurteile wegzulassen und auf den Grundsatz zu bauen, jeder Mensch soll sich so bekleiden, wie er will? Manchen fällt dieser Gedanken schwer, da diese Toleranz kaum auf Gegenseitigkeit beruhen würde. Solche Pro und Contra heizen schon im Vorfeld emotionale Diskussionen ein.


Was man allgemein vom Islam hält, ist das eine Thema, wie man dies in Volksinitiativen packt, das andere. Bevor man die Schuld am Untergang der abendländischen Kultur dem Islam zuschiebt, stellt sich die Frage, ob nicht andere Kräfte dabei eine wesentlich grössere Rolle spielen. Wer hat in der Schweiz die Meinungsfreiheit eingeschränkt? Wer will das öffentliche Tragen germanischer Symbole per Strafgesetz verbieten lassen? Der Islam war´s jedenfall nicht. Zuschauen, wie die Roten eine Diktatur verwirklichen und gleichzeitig die Schuld auf den Sündenbock Islam schieben ist der grösste Fehler der heutigen Zeit.

Verbote irgendwelcher Symbole lösen keine Probleme, sondern fördern nur die diktatorische Ideologie der Linken. Wenn wir unsere ursprünglichen Freiheiten wieder wieder wollen, müssen wir genau so für die Freiheit anderer Völker eintreten. Der Grundsatz einer neutralen und unabhängigen Schweiz sollte sein: Jeder Mensch darf in jeder Form das veräussern, was er will und niemand darf ihm in diesem Grundprinzip gesetzliche Schranken setzen.







Prinzip der freien Demokratie:
Jeder soll sich so bekleiden können, wie es ihm am bessten gefällt. Ob jemand eine Burka trägt oder ob sich jemand exhibitionistisch verhält, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Was zählt ist einzig und allein der freie Wille. Aus diesem Aspekt hat niemand einen Anlass die Kleiderordnung seiner Mitmenschen zu bestimmen.

Die Schweiz als Immigrationsland wird kaum darum herumkommen, solche ethische Fragen angehen zu müssen. Klar wird es höchste Zeit, dass sich die Menschen endlich trauen, ihre persönliche Ablehnung dieser Wüstenreligionen und deren Vertretern auszusprechen, dies sollte aber nicht in Form von Symbolverboten geschehen. Wir müssen unsere Freiheit erkämpfen, nicht die Freiheit anderer bekämpfen!

Donnerstag, 15. April 2010

Pädophilenhysterie als Verschleierung von Kinderschändereien?

Ein Aufschrei ging neulich durch Hollands Medien, als die PNVD (Partei für Nächstenliebe, Freiheit und Unterschiedlichkeit) gegründet wurde. Diese setzt sich für die Legalisierung von Kindererotik sowie eine Herabsetzung des Schutzalters von 14 auf 12 Jahre ein und wird daher als "Pädophilen-Partei" betitelt. Viel Wirbel um nichts? Oder steckt mehr dahinter?

Nebenbei: Das Fremdwort "Pädophil" besteht aus den zwei griechischen Wörtern "Pädos" und "Philos" und bedeutet: Kind und Liebhaber. Ad absurdum wird nun das Wort "Kinderliebhaber" als Synonym für "Kinderschänder" missinterpretiert. Was mit dem Begriff tatsächlich gemeint ist, heisst eigentlich pädosexuell und umschreibt die sexuellen Vorzüge für Kinder vor der Pubertät.

Back to topic: Ohne auf die Diskussion abzuweichen, ab welchem Alter ein Mensch als reif für sexuelle Handlungen gelten soll, wird sich die Frage stellen, wie weit solche Entscheidungen dem Individuum überlassen und nach welchen Kriterien absolute Altersgrenzen gesetzt werden müssen. Schutzmassnahmen haben ihre Berechtigung, nur schon z.B. um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Die sachliche Diskussion sollte jedenfalls nicht mit einer primitiven Schlammschlacht unterbunden werden, da auf diesem Weg keine Lösung erzielt wird.


In unserer Gesellschaft geht man mit einer strikten Ablehnung jeder Sexualität von Kindern unter 16 vor. Wie es offiziell heisst, sollte dieses Vorgehen den Kindesmissbrauch bekämpfen. Zu welchen Auswüchsen dieser Absolutismus jedoch führen kann, zeigen folgende Beispiele:

-In Australien wurde jemand vor Gericht gezerrt, weil er aus Spass einen Porno aus Zeichentrickfiguren publizierte. Es ging um die amerikanische Zeichentrickfilm- Serie "The Simpsons". (Die TV-Serie "The Simpsons" stellt eine amerikanische Durchschnittsfamilie dar und ist eine international beliebte Alltagskomödie). Die beiden Kinderfiguren "Lisa" und "Bart" wurden also pornographisch verschandet und auf ein facebook- Profil geladen. Ob das lustig ist oder nicht, soll jeder für sich selbst entscheiden. Tatsache ist aber, dass jemand ein Gerichtsverfahren am Hals hat, obwohl er mit seinen Zeichnungen niemandem geschadet hat. Ist es etwa zu rechtfertigen, dass jemand in die Ecke des Kinderschänders gestellt wird, nur weil er ein paar Zeichnungen gemacht hat?

-Ein bekannter Fall ist auch der schwedische Kinderfilm "Madicken". Ein absolut harmloser Film von Astrid Lindgren, spielt etwa zu Zeiten des 1. Weltkrieges und dreht sich um das schwedische Landleben. In einer kurzen Szene sind die Hauptdarstellerin Madicken und ihre kleine Schwester nackt zu sehen, jedoch absolut ohne sexuellen Konsens. Dieser total unbedenkliche Film kann zur besten Sendezeit auf schwedischen Regionalsendern ausgestrahlt werden. In den USA vertretet man scheinbar eine andere Sicht: Der Film wurde als pädophiliefördernde Kinderpornographie-light deklariert und man startete eine Rückrufaktion. Der schwedische Filmkonzern "Nordic Art" musste eine Bälkchen- Version produzieren, womit dieser Film total lächerlich wirkt.

Das Verbot der Produktion von richtigen Kinderpornos ist mit der Handlungsunfähigkeit von Kindern begründet. Es gilt als Missbrauch, unzurechnugsfähige Personen für Pornos posieren zu lassen und ist daher vom Jugendschutzgesetz untersagt. Das Verbot müsste aber auf die konkreten Produktionsverfahren mit echten Modellen abzielen. Wenn generell alle Darstellungsarten von sämtlichen als Kinderpornos interpretierten Bildern oder der blosse Besitz davon unter Strafe steht, gerät die Rechtspraxis in lächerliche Abgründe. Das Strafbarkeitskriterium muss sich darum drehen, ob für das Bild effektiv ein Kind missbraucht wurde oder nicht. So wären Bilder aus Zeichnungen, künstliche Animationen und harmlose Kinderfilme unbedenklich, weil dafür kein echter Mensch im Spiel ist. Der Staat hat die Aufgabe, die Produzenten von echten Kinderpornos zu sanktionieren, da Jugendschutz im realen Leben stattfindet und nicht in der virtuellen Welt.

Interessant ist, was sich gewisse Politiker schon erlaubten. Was Daniel Cohn-Bendit, Grüner Europa Abgeordneter und früher in einer gewaltbereiten linksradikalen Gruppe mit Joschka Fischer, höchster deutscher Grüner, in einem Kindergarten gemacht hat, lässt sich am besten mit seinem Zitat erklären:
".... ständiger Flirt mit allen Kindern bald erotische Züge" annahm: "Ich konnte richtig fühlen, wie die kleinen Mädchen von fünf schon gelernt hatten, mich anzumachen." Und wie es "mehrmals passierte, dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu streicheln"
Er relativierte diese Aussage im nachhinein ein wenig mit folgender Aussage: "5-jährige Mädchen sind mir noch zu jung. Ich bevorzuge 7- jährige, ich will ihnen ja nicht alles selbst beibringen."

Vornedurch wird eine regelrechte Hysterie wegen harmlosen Bildern in Kinderfilmen und Zeichnungen ausgelöst, um auf diese Weise reale an Kindern praktizierten Perversionen zu verschleiern. Was dabei herauskommt, ist ein total absurder Bezug zum eigentlichen Problem.

Donnerstag, 18. März 2010

... und schon wieder das nächste Verbot: Nach Paintball folgen Killerspiele

Die absurdesten Gesetzesvorstösse überschwemmen zur Zeit die schweizerische Politiklandschaft: Zuerst die Verbotsforderungen von Paintball und jetzt werden "Killerspiele" ins Visier genommen. Wie gross die Unterstützung solcher Anliegen beim Stimmvolk letztendlich sein wird, hängt sicher von der demographischen Situation ab. Durch die wachsende Volksüberalterung konnten linke Politiker im letzten Jahrzehnt einige Anliegen durchbringen:
Beispielsweise wurde in der Stadt Zürich die zürcherische Tradition des Schulsilvesters aus Lärmgründen aus dem öffentlichen Raum verbannt und potentielle Gefahrengüter wie Feuerwerkskörper oder Chemikalien werden durch "Sicherheits"auflagen Minderjährigen praktisch unzugänglich gemacht. Es ist unbestritten, dass dieser Sicherheitsterror ein pädagogisches Desaster ist, doch linke Politiker haben kein Ende ihrer Verbotswut in Sicht.


Die mit jährlich Fr.100´000.-- Steuergelder honorierte SP- Nationalrätin Evi Allemann hatte nichts besseres zu tun, als eine Motion einzureichen, Computerspiele, die ihr nicht passen, generell zu verbieten. In einer richtigen Diktatur habe eine Regierung die Aufgabe, das Volk zu erziehen und zu entmündigen. Dem einfachen Bürger soll daher die Aufgabe abgenommen werden, selbst zu entscheiden, was er konsumieren will. Genau so wie beim letztjährigen Verbotsantrag des Paintballs wurde auch in diesem Fall wieder das Argument gebracht, man könne mit solchen Verboten etwas für die Gewaltprävention erreichen. Alle Schweizer hätten schliesslich einen IQ eines SP- Wählers: Ausreichend tief, dass man durch ein Spiel gewalttätig wird. Für eine Charakterisierung der Linken könnte man kaum ein besseres Beispiel nehmen.


Verbote, mit denen der Bürger um die eigene Entscheidungsfreiheit gebracht wird, dienen dazu, bestehende Unterdrückungsmassnahmen gegen politisch Oppositionelle aufrecht zu erhalten. Je mehr sich ein Volk auf moralpolizeiliche Gesetze und Verordnungen einlässt, desto einfacher wird es eine Regierung haben, opositionelle Literatur gesetzlich zu verbieten.

In einer Scheindemokratie sind in Verruf gebrachte Parteien, Symbole und abweichendes Gedankengut Verboten. Um solche Verbote aufrecht zu erhalten, muss grundsätzlich so gut wie alles, was von der Regierung als moralisch verwerflich propagiert wird, untersagt werden, da Selbstverantwortung die Gedankenfreiheit anregt, was dem selbsternannten "demokratischen" Regime wahrscheinlich doch etwas zu demokratisch wäre.

Dienstag, 23. Februar 2010

berufl. Vorsorge: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes

Auch wenn unsere wirtschaftliche Zukunft und somit unsere Vorsorge alles andere als sicher ist, ist in diesem Themenbereich wenigstens mindestens etwas sicher: Die Probleme der Altersvorsorge werden in einer Einbahnstrasse wachsen. Die Situation ist ganz einfach zu erklären: Die Menschen werden immer älter, es gibt seit den 60-er Jahren einen Geburtenunterschuss die sozialen Probleme der heutigen Jugend, die wir der Nachkriegsgeneration zu verdanken haben, verschieben die Erwerbstätigkeit nochmals nach oben. Auf der anderen Seite gibt es einen enormen Widerstand seitens der linken, das Rentenalter nach oben zu verschieben, was in Zukunft sowieso unumgänglich sein wird.

Die Volksinitiative "Anpassung des Mindestumwandlungsgesetzes" sieht vor, dass der Umwandlungssatz von heute 7% für Männer und 6,95% für Frauen* einheitlich auf 6,4% angepasst werden. Das heisst, jeder zahlt weiterhin wie bisher gleich viel Geld in die AHV- Kasse, wer aber das 65. Lebensjahr erreicht hat, erhält als jährliche Auszahlung künftig nur noch 6,4% ausbezahlt anstatt 7%, bzw. 6.95% seines total angesparten AHV- Guthabens. Dieser Schritt ist dringendst notwendig, um eine Erhöhung der Beiträge oder einen Ruin dieser Institution zu vermeiden. Wer weder privat vorgesorgt noch mit über 65 gearbeitet hat, wird dafür seine Gründe gehabt haben und sollte nicht noch die Sparvermögen der Jugendlichen zerstören, daher ist es ohne weiteres zu rechtfertigen, dass gewisse Leute ein paar Franken weniger ausbezahlt bekommen, dafür aber wir evtl. eines Tages noch etwas davon bekomme, was wir heute einzahlen.

*Frauen bekommen einen etwas tieferen betrag ausbezahlt, mit der Begründung, sie leben statistisch gesehen etwas länder und treten deshalb länger in Form von Rentenbezüger auf, was nach dieser Auffassung eine geringere Auszahlung gerechtfertige. Dieses Argument ist, auch wenn volkswirtschaftlich gesehen verständlich, aus humanitärer und sozialer Sicht sehr abwegig, da man einen Menschen nicht einfach so aufgrund des Geschlechtes an einer Statistik vorurteilend einschätzen sollte. Natürlich geschieht die Festlegung des Umwandlungssatzes aufgrund statistischer Werte, gemäss welcher ein Mensch noch so und so lange nach 65 lebt, dies sollte aber nicht aufgrund des Geschlechtes differenziert werden. Diese Art, zu denken, würde sonst auch erlauben, dass man aus einer Statisitk sehen mag, dass die meisten schweren Verkehrsunfälle von männlichen Personen verursacht werden und mit zunehmenden Sicherheitsmassnahmen steigt die Überlebensquote, was schliesslich zu einer höheren Invaliditatsrate führt und somit die IV mehr belastet....Will man dann etwa auch eine IV- Beitragserhöhung für Männer einführen? Antwort: Nein. Genau so unsinnig ist es also, wenn Frauen gut 1% weniger Rente ausbezahlt bekommen als Männer. Somit ist die diesbezügliche Gleichsetzung notwendig.

Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Anpassung längstens notwendig und moralisch aus allen Aspekten vertretbar. Daher sollte ein JA an der Urne resultieren.

Mittwoch, 10. Februar 2010

1:12- Initiative der Juso: stalinisten spielen "Demokratie"

Zur Zeit sammelt die Juso (eine linksradikale Splittergruppe der SP) Unterschriften für eine schweizerische Volksinitiative, mit der die freie Marktwirtschaft in Frage gestellt werden soll. Das Ziel der Initianten ist es, allgemeine verhältnissmässige Vorschriften über die Lohnhöhen gesetzlich festzulegen. Konkret sollte demnach niemand mehr als das 12-fache dessen verdienen können, was der am niedrigsten entlöhnte Mitarbeiter verdient. Natürlich wird dieses Vorhaben nicht als generelle Wirtschaftsbevormundung, sondern als Akt der sozialen Gerechtigkeit präsentiert.

Dass ein solcher politischer Vorstoss im Endeffekt keine Aufbesserung der Wohlfahrt zu Gunsten der Armen bewirkt, dürfte ziemlich jedem klar sein, der diese Enteignungspläne durchblickt hat. Wie viele Privatunternehmen könnten eine solche Politik überleben?

Ein wesentlicher Teil der schweizerischen Volkswirtschaft besteht aus privaten Unternehmen. Diese, in der Regel nicht von der öffentlichen Hand gestützten Wirtschaftssubjekte müssen von ihrer Natur her selbst finanziert werden und sind auf Einnahmen angewiesen. Ein andauernden Kampf gegen die Behörden, hohe Investitionen für die Weiterentwicklung und Sicherheit, Sozialausgaben, Ueberbrückung von Wirtschaftskrisen, etc. kosten dem Arbeitgeber eine Menge Geld. Geld, welches letztendlich von den Arbeitgebern, bzw. den Managern des Unternehmens investiert werden muss, muss auch irgendwo eingenommen werden. Die generelle Kriminalisierung aller Gutverdiener zeugt daher von Unserieusität, Unsachlichkeit und Mangel an Verständnis der geschäftsführenden Tätigkeit. Man stelle sich einmal folgendes Beispiel vor:

Eine junge Person ohne grosses Vermögen wagt den mutigen Schritt in die wirtschaftliche Selbstständigkeit. In einem Staat, der geprägt ist von Zensur, Einschränkung der Meinungsäusserungs- und Wissenschaftsfreiheiten (z.B. die Schweiz, BRD), hat man je nach Art des Unternehmens nicht immer die besten Voraussetzungen. Ein teurer und mühsamer Krieg gegen die Behörden (z.B. willkürliche Verweigerung nötiger Bewilligungen, Lizenzpflichten) ist erst der Anfang des ganzen. Nach der Aufnahme teurer Kredite trägt man ein gewisses Risiko bevor man in der Regel mit der eigentlichen Geschäftstätigkeit beginnen kann. Später im Geschäftsalltag ist man einem harten Konkurrenzkampf ausgesetzt und muss ständig neue Anforderungen für die Kunden erfüllen. So werden Arbeitsplätze geschaffen und der Lebensstandard in der Region steigt. Unter diesen Umständen braucht ein Arbeitgeber ausreichend hohe Einnahmen. Er muss, um langfristig die wirtschaftliche Existenz erhalten zu können, einmal eine ordentliche Summe einkassieren können, ohne dass er seinem Angestellten beliebig hohen Lohn auszahlen kann. Diese unternehmerische Freiheit ist überlebenswichtig für die Privatwirtschaft und jeder könnte einmal in die Situation kommen, in der auch er froh um eine diesbezügliche Nicht- Bevormundung sein wird. Eine Bevormundung der Privatunternehmen, die nicht mit staatlichen Mitteln getragen wird, käme daher einer Enteignung gleich.

Ein anderes Thema sind die staatlichen Unternehmen. Ob Beamte oder Firmen mit Monopolstellung, spielt eigentlich keine Rolle. Was von der öffentlichen Hand finanziert wird- die Manager also kein eigenes Risiko aufnehmen und Geld investieren müssen- soll auch den Richtlinien des öffentlichen Rechtes unterstehen. Es kann nicht sein, dass sich hohe Staatsbeamte und Chefs von service-public- Unternehmen an Steuergeldern bereichern und andere Billiglohnarbeiter können die Drecksarbeit machen. Die Grundlage, dass jeder Mensch gleichwertig ist, sollte eigentlich ausreichen, dass alle im öffentlichen Dienst tätigen Personen nach körperlichen Arbeit und Zeit ausgerechnet gleich hoch entschädigt werden sollten, egal ob Bundesrat oder einfacher Arbeiter. Daher wäre es auch unverständlich, wenn man die Löhne der hohen Beamten auf das 12-Fache setzt, bzw. dermassen überheblich belässt, wie sie sind.

Rechte Politiker verschiedener Parteien fordern schon lange eine Kürzung der hohen Beamtenlöhne wie z.B. die der Bundesräte, Regierungsräte und Nationalräte, aber wer kämpft am energischsten dagegen an? - Diejenigen, die offensichtlich den 12-fachen Lohn jeder führenden Person fordern und dabei gleichzeitig die Enteignung der Privatunternehmen propagieren. Einen privatunternehmerfreien Staat mit einer festen Hierarchie, in welcher machthabende Führungspersonen 12-Mal mehr verdienen als ihre Untertanen... Viel mehr scheint in einem kranken Hirn eines Linken nicht vorzugehen.

Parole: Nein!

Keine Unterschriftenformulare unterschreiben, auch nicht mit falschem Name und Adresse, da diese von der Bundeskanzlei oft nur stichprobenmässig kontrolliert werden!