Dienstag, 23. November 2010

Steuer"gerechtigkeits"initiative: Leben wird teuer!

In dieser Abstimmungsvorlage geht es darum, für alle Kantone der Schweiz einen Mindeststeuersatz für private Vermögen und Einkommen einzuführen. Jahreseinkommen, welches CHF 250´000.-- übersteigt soll mit 22%, Vermögen über CHF 2´000´000.-- mit 0.5% Steuern bestraft werden. Dies ganz ungeachtet woher das Einkommen oder Vermögen stammt. Ein ehrlicher Bürger, der mit seinem Vermögen und Risiko sein Geschäft aufgebaut hat und nun auf entsprechende Einnahmen angewiesen ist, soll auf diese Art finanziell ruiniert und regelrecht aus der Schweiz vertrieben werden.
Die Initiative, die von manchen SP- nahen Politikern als fair dargestellt wird, entpuppt sich in Wirklichkeit als totale Enteignungsmassnahme, womit der Staat praktisch das gesamte Volksvermögen zu besitzen versucht. Selbstständige Geschäftstätigkeit, privates Vermögen sparen und sich wirtschaftlich entwickeln wird durch eine solche Massnahme so gut wie unmöglich, da fast jeder vierte Franken, den man verdient, an den Staat abgetreten werden muss. Sollen wir zulassen, dass Neid und Missgunst gegen besser Verdienende uns alle in den finanziellen Ruin treibt?

Die Schweiz ist kein typisches Rohstoffland, in dem das Volk auf Ölquellen sitzt und mit geringstem Aufwand einen grossen Gewinn abschöpfen kann. Das Volkswirtschaft baut auf die Industrie und den Handel. Durch technologische Fortschritte und zunehmender Globalisierung ist man in diesen Wirtschaftssektoren ständig auf Innovation und Investitionen angewiesen, während durch wachsender Konkurrenzdruck die Gewinnmargen tendentiell abnehmen. Ein Unternehmen aufzubauen, sei es ein Produktionsbetrieb oder eine Handelsfirma, beansprucht eine enorme Summe Investitionen (Vermögenswerte), dem oft nur ein jährlicher Nettoerlös im einstelligen Prozentbereich gegenüber steht.


Als Beispiel betrachte man einen Liegenschaftsverwalter, der in Zürichs Centrum eine Wohnanlage mit 100 Wohnungen im Gesamtwert von 20 mio. Franken erworben hat, davon die Hälfte selbst bezahlt und die andere Hälfte als Hypothek bei der Bank zu verzinsen hat. Von einer günstig vermieteten Wohnung ist ein monatlicher Nettoerlös von rund 200.-- zu erwarten. Dies ergibt in diesem Fall einen jährlichen Nettoverdienst von 240´000.--. Gemessen an der Investition von 10´000´000.-- beträgt die Gewinnmarge 2.4% des investierten Vermögens, also etwa so hoch wie der Zinssatz eines Jugendsparkontos. Angenommen, diese Steuererhöhung würde in Kraft treten, müsste der Vermieter für die investierten Fr. 10 mio. alles, was 2 mio. übersteigt, in diesem Fall 8 mio.- mit 0.5% versteuern, was Fr. 40´000.-- beträgt. Damit reduziert sich sein Nettogewinn auf 2% der investierten Geldsumme. Er müsste seine Wohnanlage 50 Jahre lang, ohne weitere Investitionen tätigen zu müssen, zum selben Preis vermieten, damit sich das Geschäft lohnt. Schwankende Nebenkosten müssten vollumfänglich auf den Mieter abgewälzt werden, da der Vermieter über keinerlei finanziellen Reserven verfügt. Kurz gesagt: Wird der millionenschwere Vermieter bestraft, verteuert sich auch die Studentenwohnung.

Diese Initiative hat das Ziel, die Privatwirtschaft nachhaltig zu zerstören, um die Volkswirtschaft in eine marxistische Form zu bringen. Heuchlerische Politiker, die sich selbst, vom Steuerzahler finanziert, mehrere 100´000.-- Franken Jahresgehalt gutschreiben, schüren einen regelrechten Neid auf alles, was in der Privatwirtschaft mehr finanziellen Erfolg hat als sie selbst. Sollte man in der Diskussion um Gerechtigkeit nicht zuerst einmal die Honorare der Politiker unter die Lupe nehmen? Es ist Zeit, dass wir uns nicht mehr länger von dieser Heuchlerbande manipulieren lassen, was wir mit einem Nein an der Urne verdeutlichen werden.

Montag, 22. November 2010

Straftäter nach Hause schicken: Ausschaffungsinitiative oder Gegenvorschlag?

Am 28. Nov 2010 hat das schweizer Stimmvolk die Gelegenheit, nach aussen seine Haltung gegenüber Kriminaltouristen zu demonstrieren. Die Ausschaffungsinitiative fordert, dass bestimmte schwerwiegende Straftaten künftig mit einer Ausschaffung und einem anschliessenden Einreiseverbot geahndet werden. Die Grundidee zielt darauf, die Schweiz für aufrichtige Menschen attraktiver zu machen, indem Gewalttätern keinen Raum mehr geboten wird.

Die Argumente für die Initiative sind stark: Provokationen, Pöbeleien sowie Diebstähle gehören vor Allem in Städten und Agglomerationsgemeinden fast zur Tagesordnung. Drogendealer und Schlägereien prägen das städtische Nachtleben. Einbrüche, Mord und Brandstiftung finden in der Realität fast spielfilmtauglich statt. Kurz gesagt: Die Jugend erntet heute das Schlamassel, welches diese scheinpazifistische Nachkriegsgeneration uns eingebrockt hat. Soll es etwa Staatsraison sein, jeden Schurken dulden zu müssen? Die vorgeschlagene Ausschaffungsinitiative soll diesem Sachverhalt klare Grenzen setzen.

Andererseits ist es fragwürdig, die Ausschaffungskriterien nur auf eine Liste von Straftatent anstatt auf die Schwere jeder beliebigen Straftat zu stützen. Um diesbezüglich eine Alternative zu bieten, hat der Nationalrat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, in dem sich das Ausschaffungskriterium darauf bezieht, ob man für die Tat eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis kriegt oder nicht.



Ideen der Initiative und Gegenvorschlag:
Initiative : Es soll eine Liste bestimmter Straftaten geben. Wer diese begeht, soll ausgeschafft und einer erneuten Einreise verweigert werden.
Gegenvorschlag: Jede Art von Straftat könnte zur Ausschaffung führen, es kommt nur auf die Schwere an. Eine Tat, die jedenfalls mit einer gesetzlichen Mindeststrafe von einem Jahr oder einer total verurteilten Strafe von 2 Jahren Gefängnis bestraft wird, wird als Ausschaffungskriterium gewertet.

Auf den ersten Blick wirken beide Vorschläge so, als würden sie Opferschutz dem Täterschutz vorziehen. Wenn man aber einige Sachverhalte juristisch hinterfragt, kristallisiert sich heraus, welcher von diesen Vorschläge der Zweckmässigere ist.

Bsp.1: Der 12- jährige Südostländer verprügelt ein anderes Schulkind und zwingt ihn, am nächsten Tag CHF 100.-- mitzubringen. Sachverhalt: Erpressung unter Gewaltausübung, vorsätzlich begangene und geplante Straftat. Konsequenzen heute: Nichts. Manche Minderjährige kennen ihre Gesetzesschlupflöcher. Konsequenzen gem. Gegenvorschlag: Nichts. Minderjährige kriegen keine Gefängnisstrafe und werden daher nicht ausgeschafft. Konsequenz gem. Initiative: Ausschaffung.

Bsp.2: "Sans-Papier" stiehlt in einem Warenhaus Lebensmittel. Sachverhalt: Diebstahl durch Person, die aufgrund ihrer Existenznot unzurechnungsfähig ist. Konsequenz heute: Anzeige, mögliches Betreibungsbegehren- wahrscheilich ohne Erfolg. Konsequenz Gegenvorschlag: nichts anderes. Konsequenz Initiative: Auch nichts anderes. Es liegt keine besoders perfide, schwere oder mit tiefem Beweggrund begangene Straftat vor.

Bsp.3: Deutscher Wissenschaftler, der sich mit historischen Ereignissen aus dem 2. Weltkrieg befasst und einen Bericht schreibt, der vielen Politikern nicht in den Kram passt. Verurteilung zu 26 Monaten Gefängnis wegen Gedankenverbrechens (Holocaustverleugnung, Anzweifeln historischer Tatsachen). Konsequenz gem. Gegenvorschlag: Einreiseverbot; Er wurde zu 2 Jahren und 2 Monaten Gefängnis verurteilt. Konsequenz gem. Initiative: Nichts passiert, solange der Punkt "Gedankenverbrechen" nicht auf der Ausschaffungsstraftatenliste steht.

Beachtet man z.B. den Fall Boris Becker, der wegen seinen Steuergeschichten beinahe eine mehrjährige Gefängnisstrafe erhalten hätte, dürfte es offensichtlich sein, dass dieser Gegenvorschlag mit grosser Wahrscheinlichkeit die falschan trifft. Friedliche Wissenschaftler und Steuersünder könnten durch den Gegenvorschlag stärker bestraft werden als Gewalttäter. Sicher lässt die Ausschaffungsinitiative einiges zu wünschen übrig, jedoch vertritt sie rechtsstaatliche Grundsätze besser als der Gegenvorschlag.